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#1
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Zweitwohnsitz
Hi, verlangt das Finanzamt fuer die Anerkennung der doppelten Haushaltsfuehrung, dass die alte Wohnung der Hauptwohnsitz bleibt?
Danke! |
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#2
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AW: Zweitwohnsitz
Das Finanzamt sieht als Hauptwohnsitz immer denjenigen Ort an, der den Lebensmittelpunkt darstellt.
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#3
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AW: Zweitwohnsitz
Was die Frage aber nicht ganz beantwortet oder?
Wenn ich unte der WOche wo arbeite und dann am Wochenende zu meiner Heimat fahre, bin ich länge bei meinem Arbeitsort als in der Heimat. Wenn ich mich beim Einwohnermeldeamt melde ist ganz klar bei meinem Arbeitsort der 1 Wohnsitz. Wie soll ich das also machen wenn ich meine Doppelte Haushaltsführung geltent machen will? Gruß Christian |
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#4
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AW: Zweitwohnsitz
Hauptwohnsitz ist eben nicht unbedingt Lebensmittelpunkt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
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#5
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AW: Zweitwohnsitz
Hallo erstmal,
ich denke, es ist entscheidend, dass beide Wohnsitze berechtigterweise existieren und eine Notwendigkeit vorhanden ist, die dies begründet. Ob nun der Zweitwohnsitz = der Hauptwohnsitz ist oder aber nicht, ist sicherlich sekundär. Existieren beide Wohnsitze berechtigterweise, so kann auch eine doppelte Haushaltsführung, seit 1995 (?!) wieder uneingeschränkt, geltend gemacht werden. |
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#6
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AW: Zweitwohnsitz
Hi,
ich interessiere mich auch für das Thema Zweitwohnsitz. Person A,jung, ledig, lebt bei der Großmutter und zieht in eine andere Stadt wegen einer neuen Arbeitstelle. Kann diese Person dann auch einen Zweitwohnsitz und die Mehraufwendungen geltend machen? Oder muss für eine doppelte Haushaltsführung eine eigene familie vorhanden sein (Ehepartner/in, Kinder)? Danke schön für Infos. |
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#7
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AW: Zweitwohnsitz
hi,
die Voraussetzung zum Absetzen einer doppelten Haushaltsführung setzt voraus das man einen eigenen Hausstand hat, da genügt es nicht nur ein Zimmer bei der Omi zu haben. Familie braucht man da nicht, nur eben eine eigene Wohnung, damit es dann ein doppelter Haushalt wird. Sieht dann wahrscheinlich schlecht bei Dir aus. liebe grüsse lara |
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#8
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AW: Zweitwohnsitz
Hi,
was gilt es zu beachten, wenn man sich einen Zweitwohnsitz zulegen will oder muss. Wie auch ein paar andere vor mir, werde ich voraussichtlich wegen der Arbeit umziehen müssen. Ich möchte jedoch unter der jetzigen Adresse gemeldet bleiben. Mir geht es nicht in erster Linie darum, steuerliche Vorteile zu ergattern - ich möchte lediglich nichts falsch machen. Wie meldet man das überhaupt an? Nur in der neuen Stadt beim Einwohneramt, oder auch in der "Alten"? Ist den Finanzämtern Meldung zu machen? Und welche Fallen lauern sonst noch? Mit freundlichen Grüßen Jochen |
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#9
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AW: Zweitwohnsitz
hi,
wenn Du deine jetzige Wohnung beibehälst und du in der anderen Stadt eine Wohnung anmietest, dann liegt eine klassische doppelte Haushaltsführung vor. Dem Finanzamt reicht es, wenn Du beide Wohnungen nachweisen kannst. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht ausschlaggebend, beim Finanzamt, wird aber gern gesehen ( als Nebenwohnung ). liebe grüsse lara |
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#10
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AW: Zweitwohnsitz
Hi,
wenn mann den Hauptwohnsitz in der Stadt A hat und dort einen eigenen Haushalt mit Partner hat und aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt B zieht, wo ist dann der Nebenwohnsitz ? Was ist, wenn Stadt B darauf besteht, dass dort der Hauptwohnsitz zu sein hat. Mfg Garfield |