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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Zweiter Kontoinhaber
Hallo und guten Tag,
meine Mutter will mich als zweiten Konto/Depotinhaber eintragen. Wie verhält es sich beim Ableben meiner Mutter dem Finanzamt und meinen beiden Geschwistern gegenüber? Sie möchte alle drei nicht bedenken! Gibt es irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen? Lieben Gruß und vielen Dank! |
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#2
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AW: Zweiter Kontoinhaber
Es muss unterschieden werden, wer ist Konto/ Depoteigentümer und wer ist Eigentümer der Einlagerungen.
Der BGHZ hat einen Beschluss gefasst. Die Errichtung eines Gemeinschaftsdepots gebe keinen Aufschluss darüber, wer von den Depotinhabern Eigentümer der verwahrten Wertpapiere sei. Beim Oder Konto können beide Eigentümer sein, Im Zweifel wird dann angenommen es gehört jedem die Hälfte. Geschenktes ist zu versteuern, was über den Freibeträgen liegt. Im Erbrecht zählt dann evtl. der Pflichtteilsergänzungsausgleich. Hier beträgt die Verjährung 10 Jahre. Jedoch ist zu berücksichtigen, wenn sich die Mutter nicht von dem Vermögen getrennt hat, dann beginnt die Verjährung erst mit dem Ableben der Mutter. Es kann hier angenommen werden, weil gemeinsame Eigentümer vorhanden sind. Fristen, Mutter sollte einfach nicht sterben! |
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#3
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AW: Zweiter Kontoinhaber
"Mutter sollte einfach nicht sterben!"!!!!!
..........genau,so wird's gemacht! Vielen Dank für die Antwort. ![]() |