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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 29.06.2008, 09:01
120357 120357 ist offline
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 2
120357 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zweiter Kontoinhaber

Hallo und guten Tag,

meine Mutter will mich als zweiten Konto/Depotinhaber eintragen.
Wie verhält es sich beim Ableben meiner Mutter dem Finanzamt und meinen beiden Geschwistern gegenüber?
Sie möchte alle drei nicht bedenken!
Gibt es irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen?

Lieben Gruß und vielen Dank!
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  #2  
Alt 29.06.2008, 11:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zweiter Kontoinhaber

Es muss unterschieden werden, wer ist Konto/ Depoteigentümer und wer ist Eigentümer der Einlagerungen.
Der BGHZ hat einen Beschluss gefasst. Die Errichtung eines Gemeinschaftsdepots gebe keinen Aufschluss darüber, wer von den Depotinhabern Eigentümer der verwahrten Wertpapiere sei.
Beim Oder Konto können beide Eigentümer sein, Im Zweifel wird dann angenommen es gehört jedem die Hälfte.

Geschenktes ist zu versteuern, was über den Freibeträgen liegt.
Im Erbrecht zählt dann evtl. der Pflichtteilsergänzungsausgleich.
Hier beträgt die Verjährung 10 Jahre.
Jedoch ist zu berücksichtigen, wenn sich die Mutter nicht von dem Vermögen getrennt hat, dann beginnt die Verjährung erst mit dem Ableben der Mutter. Es kann hier angenommen werden, weil gemeinsame Eigentümer vorhanden sind.
Fristen, Mutter sollte einfach nicht sterben!
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  #3  
Alt 11.07.2008, 14:19
120357 120357 ist offline
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 2
120357 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zweiter Kontoinhaber

"Mutter sollte einfach nicht sterben!"!!!!!

..........genau,so wird's gemacht!

Vielen Dank für die Antwort.
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