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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Zufahrt d. Nachbarn zu hoch? Wasser Dreck
Hallo,
Gegebenheiten, alles Neubau, sprich Nachbar A. und Nachbar B. haben neu gebaut. Nachbar A. hat zu seiner rechten Seite als Abgrenzung Rasenkantensteine gesetzt, alles auf eigenem Grundstück nach hinten verlaufend und ca 0,5 - 1 cm auf seinem Grundstück, so das Nachbar B. nicht sagen könnte das ist auf seinem Grund. Höher gesetzt, so das Rasenkanten ca. 10 cm vom Nachbarn A. aus zu sehen sind. Nachbar B. hat nun diese Rasenkantensteine für seine Zufahrt benutzt Zufahrt länge ca. 10 Meter Breite 3 Meter. Nachbar B. hat die höchste Kante der Begrenzungssteine zum Nachbarn A. genommen mit Gefälle von seinem Haus zum Nachbarn A. Das bedeutet folgendes, 1. Strasse ist nicht befestigt und Nachbar B. fährt bei schmuddelwetter mit dreckigen Reifen auf seine Zufahrt und bei starkem Regen kann der Dreck nicht zwischen die Steine da stark verdichtet, also auf Grundstück von Nachbar A., da Gefälle zu ihm. 2. Starker Regen kommt auch zum Nachbarn A. auf das Grundstück, da Steine nicht alles schlucken können. Nachbarn B. wurde vom Nachbarn A. vor und während des Baus der Zufahrt diese Punkte erklärt mit bitte dies zu berücksichtigen. Was kann Nachbar A. tun und wie sieht das rechtlich für beide Nachbarn aus. Schöne Grüsse |
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#2
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AW: Zufahrt d. Nachbarn zu hoch? Wasser Dreck
Zitat:
Muss Nachbar B nicht eine Ableitung auf sein Grundstück veranlassen? Rinne etc. einbauen? |
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#3
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AW: Zufahrt d. Nachbarn zu hoch? Wasser Dreck
Zitat:
Allgemein: Selbstverständlich ist niemand berechtigt, das Relief seines Grundstückes so zu verändern, dass der Nachbar geschädigt wird - z. B. durch Ableitung von Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück. A sollte unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein seinen Nachbarn B auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, die A wirksam vor den negativen Auswirkungen der Geländeerhöhung schützen, und dafür eine angemessene Frist setzen (z. B. 30 Tage). Spätestens dann, wenn Nachbar B diese Frist verstreichen lässt, Rechtsanwalt konsultieren und klagen. Klug wäre, sofort zum Anwalt zu gehen, um keinen Stockfehler zu machen. Dabei kann dann auch gleich geklärt werden, ob B eine Baugenehmigung benötigte und eine solche auch erhalten hat. Möglicherweise durfte er die Zufahrt gar nicht (oder nicht in dieser Weise) errichten oder hat sogar eine Auflage, dass er die Grundstücksoberfläche nicht "versiegeln" darf. Feinfühligkeit ist hier fehl am Platze, da B offenbar ganz bewusst, sein Oberflächenwasser zu A ableiten will. |
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