![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Zeitvertrag
Aus welchen Gründen kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Reicht als Begründung - betrieblicher Ablauf-?
Danke für Eure Meinungen. |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Zeitvertrag
Es gibt unterschiedliche Zeitverträge.
Punkt 1 Zeitvertrag max. 18 Monate (nach Tarif) bedarf keine Begründung, ist die Laufzeit länger dann besteht automatisch ein unbefristeter Vertrag. Ansonsten bitte im Arbeitsrecht nachschauen, da gibt es evtl. längere Fristen (2 Jahre). Punkt 2 Zeitvertrag mit längerer Laufzeit bei Schwangerschaftsvertretung, Krankenvertretung bzw. Studium, hier muss dies ausdrücklich auch so begründet werden damit dieser auch rechtskräftig ist. Ich denke einfach nur mit "betrieblicher Ablauf" begründen ist nicht rechtskräftig. Geändert von Uetli (10.05.2007 um 13:43 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zeitvertrag | Uetli | Arbeitsrecht | 0 | 11.10.2006 12:14 |