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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 05.05.2007, 12:15
Kurt01 Kurt01 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2007
Beiträge: 3
Kurt01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zeitvertrag

Aus welchen Gründen kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. Reicht als Begründung - betrieblicher Ablauf-?
Danke für Eure Meinungen.
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  #2  
Alt 10.05.2007, 13:39
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zeitvertrag

Es gibt unterschiedliche Zeitverträge.

Punkt 1 Zeitvertrag max. 18 Monate (nach Tarif) bedarf keine Begründung, ist die Laufzeit länger dann besteht automatisch ein unbefristeter Vertrag. Ansonsten bitte im Arbeitsrecht nachschauen, da gibt es evtl. längere Fristen (2 Jahre).

Punkt 2 Zeitvertrag mit längerer Laufzeit bei Schwangerschaftsvertretung, Krankenvertretung bzw. Studium, hier muss dies ausdrücklich auch so begründet werden damit dieser auch rechtskräftig ist.

Ich denke einfach nur mit "betrieblicher Ablauf" begründen ist nicht rechtskräftig.

Geändert von Uetli (10.05.2007 um 13:43 Uhr).
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