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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 23.08.2007, 12:54
oldsmobile57 oldsmobile57 ist offline
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Registriert seit: 23.08.2007
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oldsmobile57 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zauntausch Alt gegen Neu

Hallo bin neu hier, habe überall rumgegoogelt und hier alles durch gelesen, aber nichts passendes gefunden.

Folgender Fall: Grundstücksbesitzer A und B, Häuser getrennt durch 2 ca 1,8 m breite Geh- bzw Fahrwege, wie es im städtischen Bereich früher so war, wenn die Eingänge auf der Rückseite sind. Beim Bau damals wurde auf der Grenze ein Betonsockel errichtet und darauf stand ein Maschendrahtzaun der immer unansehlicher wurde, A kaufte das Haus vor einigen Jahren und renovierte es komplett, B hatte das andere schon länger gekauft und saniert schon seit Jahren in Eigenleistung ( Kaugummi ) und auf Ökobasis, nun war es so dass A auch den Zaun erneuern wollte.
Gespräch wurde in soweit mit B geführt, dass etwas gemacht wird in Holz, B in etwa "ach schön das sieht bestimmt gut aus, das da endlich was gemacht wird", A entfernte den alten Zaun auf dem Betonsockel und befestigte Holzpfosten auf dem Sockel und stellte sehr schöne Holzelemente dazwischen, alles auf Kosten von A, jetzt passierte nach ca 2 Monaten folgendes, B sprach A an und verlangte den Rückbau, so hätte man sich das nicht vorgestellt und überhaupt man habe ja keine Genehmigung gegeben, obwohl bei der Aufstellung noch bewundert wurde welche Arbeitsleistung von A's Seite vollbracht wurde und wie gut das ganze zum sanierten Haus passt.
A ging darauf nicht ein. Er besorgte sich die Messdaten des Katasteramtes und vermaß sein Grundstück,da an sein Haus ein weiteres direkt angebaut ist, ist er sich nicht ganz sicher, ob das Maß dass er genommen hat stimmt, da ja dann die Wanddicke eigentlich halbiert werden müsste. Daher hegt er Zweifel, ob der Betonsockel auf der Grenze steht, oder doch auf seinem Grundstück, denn auf seinem Grundstück wäre es ja egal was er mit dem Zaun macht oder? Die Kosten für eine Vermessung belaufen sich auf ca 750 €, die A nicht tragen will.
Wer hat einen Tipp, wie sieht es mit Gewohnheitsrecht eventuell aus, dass da ein Zaun stand ohne Sichtschutz, denn ich denke es geht darum, man sieht nicht mehr was der Nachbar so alles macht. Ach, noch was, der Zaun hat inkl Sockel eine Höhe von ca 1,80 m.

Geändert von oldsmobile57 (23.08.2007 um 12:58 Uhr).
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  #2  
Alt 28.08.2007, 12:50
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zauntausch Alt gegen Neu

Hier sollte in erster Linie geklärt werden, wer zur Einfriedung verflichtet ist, dem gehört dann Mauer + Zaun. Evtl. den/die Vorbesitzer befragen.

Bezgl. der Höhe kann es zum Problem kommen, in BaWü gilt max. Höhe direkt an der Grenze 1,5 Meter incl. Sockel
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