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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Zaunpfosten- Zu welcher Seite ausrichten ? Nachbar oder Eigentümer ??
Angenommen Eigentümer A möchte in Thüringen einen Maschendrahtzaun als Einfriedung an der Grenze zu Nachbar B bauen, weil dieser keine errichten will.
Die Einfriedung soll an der Grenze, aber noch auf dem Grundstück des Eigentümers errichtet werden. Gibt es diesbezüglich Vorschriften wo die Pfosten stehen müßen ??? Der Eigentümer möchte die Pfosten zum Nachbarn stellen und die glatte Zaunseite zu seinem Grundstück ausrichten. Das wäre dann auch die Ansicht wenn Nachbar B Einfriedung bauen würde. In der Verlängerung dieser Grenze gibt es einen weiteren Nachbarn C, dessen Zaun genaus so gebaut ist, Pfosten zum Nachbarn. Ansonsten würde ein Ansichtenwechsel stattfinden. Wie ist da die Rechtslage ? Nachbar B ist nicht Gesprächsbereit, möchte Einfriedung verhindern. |
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#2
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AW: Zaunpfosten- Zu welcher Seite ausrichten ? Nachbar oder Eigentümer ??
In Thüringen besteht Einfriedungspflicht, Nachbarschaftsrecht § 39.
Nachbarschaftsrecht § 40 regelt die Kosten. Sind zwei Nachbarn an einem Grenzabschnitt nach § 39 gegenseitig auf Einfriedung verpflichtet, so kann jeder von ihnen verlangen, dass eine gemeinsame Einfriedung auf die Grenze gesetzt wird. Die Nachbarn haben die Kosten der Errichtung und der Unterhaltung der Einfriedung je zur Hälfte zu tragen. Ist ein Eigentümer allein verpflichtet, ist die Einfriedung auf seinem Grundstück, die Pfosten auf seine Grundstücksseite zu setzen. Sind beide zur Einfriedung verpflichtet, steht die Einfriedung auf der Grundstücksgrenze. So sagt z. B. das Nachbarschaftsrecht Niedersachsen aus: Seitliche Zaunpfosten dürfen auf der Hälfte der Strecke dem Nachbargrundstück zugekehrt auf dieses gesetzt werden.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Zaunpfosten- Zu welcher Seite ausrichten ? Nachbar oder Eigentümer ??
Hier ein Link wie die Gerichte dies sehen
http://www.deutschejustiz.de/Hinweis.../dj_nbn14.html
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#4
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AW: Zaunpfosten- Zu welcher Seite ausrichten ? Nachbar oder Eigentümer ??
Einfriedungspflicht in Thüringen ???
Ich bin sofort dafür, aber.. Einfriedung nur --> "wenn dies zum Schutze des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen." Gefahren oder Beeinträchtigungen gibt es nicht wirklich. Nachbar B will aber partout keine Einfriedung errichten, Gründe können nur gemutmaßt werden. Weil dem Eigentümer aber eine Einfriedung notwendig erscheint, möchte dieser selbst aktiv werden, sich aber damit nicht juristisch Angreifbar machen. Siehe auch diesen Thread:-> http://www.recht1.de/forum/muss-zaun...dung-4576.html MFG |
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#5
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AW: Zaunpfosten- Zu welcher Seite ausrichten ? Nachbar oder Eigentümer ??
Es wurde doch nach dem Thread
http://www.recht1.de/forum/muss-zaun...dung-4576.html jetzt noch einmal darauf hingewiesen, was zu machen ist, wie vorzugehen ist, wer einzufrieden hat, wer einfrieden kann, dass dem Nachbar dies mitgeteilt werden muss usw.. Wie die Situation ist, müssen Sie schon selbst entscheiden. Alles steht bis ins kleinste Detail im Nachbarschaftsrecht Was fehlt denn noch?
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| einfriedung, nachbarseite, pfosten, thüringen, zaun |
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