Hallo !
Nachbar A hatte gerade ein kleines Gespräch mit Nachbarin B.
Nachbarin B hat Zwillinge, die gerade anfangen, die Welt zu entdecken und dementsprechend überall herumlaufen, wo sie hinkommen.
Nachbarin B meinte nun, daß sie die Grundstücke von Nachbar A und Nachbarin B mit einem Zaun voneinander abgegrenzt haben möchte, damit ihre Kleinen nicht über unser Grundstück "stiften gehen". Das Grundstück von Nachbar A liegt etwas höher (30-40cm) als das von Nachbarin B und das Carport von Nachbar A steht mit den Stützpfeilern genau auf Betonsteinen, die auch gleichzeitig die Grundstücksgrenze bilden. Auf der anderen Seite schließt das Carport an das Haus von Nachbar A an. Nun wollte Nachbarin B an das Carport von Nachbar A einen Maschendrahtzaun zwischen die Stützpfeiler nageln, was Nachbar A wegen der fragwürdigen Optik erstmal abgelehnt hat. Nachbarin B war auch recht schnell dabei, Nachbar A zu erzählen, daß selbiger ja eigentlich für einen Zaun verantwortlich wären und diesen auch bezahlen müsste, weil das Grundstück von Nachbar A (von vorn auf unser Haus gesehen) rechts an das Grundstück von Nachbarin B grenzen würde.
Stimmt das so ? Nachbar A kein Interesse an einem Zaun, da er die Optik doch sehr verschandeln würde. Außerdem meinte Nachbarin B, daß ihre Pflanzen von ihrer Seite aus dann prima an der Abgrenzung hochranklen könnten und nicht auf das Grundstück von Nachbar A wachsen würden - Nachbar A `s Problem ? Gut, das Argument mit den Kleinen kann Nachbar A nachvollziehen und würde ja auch etwas machen, damit diese nicht über sein Grundstück abhauen können - nur ist Nachbar A verpflichtet, diese "Fluchtvereitelung" (und ihren Rankelzaun) auch zu bezahlen ?
Gruß vom
zwiebelkuchen