Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 16.06.2008, 14:33
Klettenberger Klettenberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 5
Klettenberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zaun auf Reihenhausgrenze

Folgende Ausgangslage:
11 Reihenhäuser (4 - 3 - 4) stehen in einer Flucht
die Gartenseite (Länge ca. 8m) grenzt stirnseitig an eine massive Wand/Mauer (es entsteht also ein "schmaler Schlauch" Rasen von allen Grundstücken)
die beiden äußeren Häuser haben zur äußeren Einfriedung einen ca. 1,80 hohen Zaun

Bisher gibt es keinen einzigen weiteren Zaun zwischen den einzelnen Parteien auf den Grenzen. Haus Nummer 4 (also mittendrin) möchte sein Grundstück einfrieden und auf der Grenze zu Haus Nummer 5 und Nummer 3 einen Zaun errichten.

Leider werde ich aus dem Nachbarschaftsrecht nicht schlau, da Meineserachtens keine vergleichbare Situation dort vorhanden ist. Meine Frage lautet deshalb: Darf der Besitzer von Haus Nummer 4 einen Zaun bauen?



Zur besseren Veranschaulichung klickt bitte folgenden Link: Lageplan
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.06.2008, 16:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Es wird vom Nachbarschaftsrecht geschrieben. Welches Bundesland ist es?
Dann könnte man feststellen, wer den Zaun setzen und bezahlen muss.
Wo verläuft die Straße, weil von dieser aus festgelegt wird, wo links oder rechts ist.
Wenn die Ortssatzung nicht vorgibt, dass ein Zaun nicht gesetzt werden darf, dann kann das Grundstück eingezäunt werden. Es geht auch um die Verkehrssicherheitspflicht.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.06.2008, 17:07
Klettenberger Klettenberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 5
Klettenberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Es geht um NRW.
Es grenzt keine Straße an. (Guckt doch bitte in den Link!)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.06.2008, 20:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Es müssen beide Nachbarn einfrieden. Nach dem Nachbarschaftsrecht NRW tragen die Kosten der Errichtung der Einfriedigung die beteiligten Grundstückseigentümer.

Bei Grundstück Nr 4 haben die Kosten auf der einen Seite die Eigentümer des Grundstücks Nr. 4 und 5 und auf der anderen Seite die Grundstückseigentümer 4 und 3 zu tragen.

Das mit der Straße hat sich erledigt, weil beide angrenzende Nachbarn einfrieden müssen.

Den Link hatte ich angeschaut und keine Straße erkannt. es steht nur ein abgehackter Hinweis an der rechten unteren Ecke. Die Straße könnte auch noch oben an der Häuserreihe entlangführen. Eine Straße ist in einigen Nachbarschaftsrechten als Ausgangspunkt für die Bestimmung, wer wo einfrieden muss.
Stellt man sich auf diese Straße und blickt Richtung des oder der Grundstücke, dann gibt es in diese Blickrichtung eine linke und rechte Grundstücksseite Seite. Dies wird herangezogen, wenn der eine Grundstücksnachbar für die linke und der andere für die rechte Seite einfrieden muss. Verläuft eine Grundstücksgrenze nicht rechts oder links, dann müssen beide einfrieden. Dies nur nebenbei!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.07.2008, 21:09
Klettenberger Klettenberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 5
Klettenberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Jetzt wirds ernst.

Nur nochmal zur Klärung: Der Nachbar möchte unbedingt eine Hecke oder einen Zaun errichten. Ich versuche mal eine erklärende Zeichnung mit ASCII Zeichen:




........S.T.R.A.S.S.E...
.............................
.-----------------------------------------------------------------....
|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|...
|..1..|..2..|..3..|..4..|..5..|..6..|..7..|..8..|. .9..|.10..|.11..|...
|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|...
|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|...
.-----------------------------------------------------------------X...
X.................I.....I......................... .................X..
X.................I.....I.......Wiese............. ..................X.
X.................I.....I......................... ...................X
X.................I.....I......................... ...................X
X.................I.....I......................... ...................X
=======================Mauer====================== ====================


Nachbar Nummer 4 will links und rechts einen Zaun bzw. Hecke errichten. Nachbarn 1 bis 11 (ausser 4) möchten das nicht. Das ist eine Reihenhausanlage mit vielen kleinen Kindern, die bisher hin und her flitzen können. Kann man das als ortsunüblich oder als nachbarschaftsbeinträchtigend einstufen und die Errichtung verhindern?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.07.2008, 22:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Wenn es selbständige Grundstücke sind und keine WEG, dann haben sich die Nachbarn von Nr. 4, die Eigentümer 3 und 5, an den Kosten zu beteiligen.

Was haben die Kinder mit der Einfriedung zu tun? Die kinder können nicht über fremdes Grundstück rennen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 02.07.2008, 23:08
Klettenberger Klettenberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 5
Klettenberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Was bedeutet WEG?

Jeder Eigentümer besitzt einen "schmalen" Streifen Haus mit angrenzendem Garten. "Schmal" bedeutet f. Haus 2 und 3 jeweils 5,50m. Haus 4 ist etwas breiter, vermutlich ca. 7m.

Wie hoch darf denn der Zaun/Hecke maximal sein?

Danke für die Geduld mit mir.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.07.2008, 10:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

WEG = WohnungsEigentumsGesellschaft.
Ist es ein großes Grundstück mit Sondereigentum und Sondernutzungsrecht? Dann zählt das Wohnungseigentumsgesetz!
Oder sind es alles selbständige "kleine" Grundstücke, dann zählt das Nachbarschaftrecht.

Wie hoch der Zaun, wie er aussehen soll, oder eine Hecke und deren Abstand sein muss, steht im Nachbarschaftssrecht des Bundeslandes. Es sind auch evtl.Ortssatzungen zu berücksichtigen. Dies erfährt man auf dem Bauamt.

Geändert von Wahrsager (03.07.2008 um 10:06 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 03.07.2008, 10:09
Klettenberger Klettenberger ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2008
Beiträge: 5
Klettenberger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zaun auf Reihenhausgrenze

Es sind eigene Grundstücke, sodass vermutlich das Nachbarschaftsrecht gilt.

Ich werde mich mal mit dem Bauamt auseinandersetzen.

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde weiterberichten, wie sich die Sache verhält.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zaun auf Grundstück (nicht auf Grenze) ARChE Nachbarschaftsrecht 9 16.06.2008 07:32
Schutzwall - Gewohnheitsrecht u. a. TED Mietrecht 2 15.06.2008 20:14
neuer Zaun errichtet Anetti Nachbarschaftsrecht 2 25.05.2008 12:04
Sichblendwand hinter einem Zaun subway01 Baurecht 2 19.05.2008 09:12
Zaun auf dem eigenen Grundstück rasenschumi Nachbarschaftsrecht 3 19.05.2008 08:57


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1