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#1
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Zaun auf Reihenhausgrenze
Folgende Ausgangslage:
11 Reihenhäuser (4 - 3 - 4) stehen in einer Flucht die Gartenseite (Länge ca. 8m) grenzt stirnseitig an eine massive Wand/Mauer (es entsteht also ein "schmaler Schlauch" Rasen von allen Grundstücken) die beiden äußeren Häuser haben zur äußeren Einfriedung einen ca. 1,80 hohen Zaun Bisher gibt es keinen einzigen weiteren Zaun zwischen den einzelnen Parteien auf den Grenzen. Haus Nummer 4 (also mittendrin) möchte sein Grundstück einfrieden und auf der Grenze zu Haus Nummer 5 und Nummer 3 einen Zaun errichten. Leider werde ich aus dem Nachbarschaftsrecht nicht schlau, da Meineserachtens keine vergleichbare Situation dort vorhanden ist. Meine Frage lautet deshalb: Darf der Besitzer von Haus Nummer 4 einen Zaun bauen? Zur besseren Veranschaulichung klickt bitte folgenden Link: Lageplan |
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#2
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Es wird vom Nachbarschaftsrecht geschrieben. Welches Bundesland ist es?
Dann könnte man feststellen, wer den Zaun setzen und bezahlen muss. Wo verläuft die Straße, weil von dieser aus festgelegt wird, wo links oder rechts ist. Wenn die Ortssatzung nicht vorgibt, dass ein Zaun nicht gesetzt werden darf, dann kann das Grundstück eingezäunt werden. Es geht auch um die Verkehrssicherheitspflicht. |
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#3
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Es geht um NRW.
Es grenzt keine Straße an. (Guckt doch bitte in den Link!) |
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#4
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Es müssen beide Nachbarn einfrieden. Nach dem Nachbarschaftsrecht NRW tragen die Kosten der Errichtung der Einfriedigung die beteiligten Grundstückseigentümer.
Bei Grundstück Nr 4 haben die Kosten auf der einen Seite die Eigentümer des Grundstücks Nr. 4 und 5 und auf der anderen Seite die Grundstückseigentümer 4 und 3 zu tragen. Das mit der Straße hat sich erledigt, weil beide angrenzende Nachbarn einfrieden müssen. Den Link hatte ich angeschaut und keine Straße erkannt. es steht nur ein abgehackter Hinweis an der rechten unteren Ecke. Die Straße könnte auch noch oben an der Häuserreihe entlangführen. Eine Straße ist in einigen Nachbarschaftsrechten als Ausgangspunkt für die Bestimmung, wer wo einfrieden muss. Stellt man sich auf diese Straße und blickt Richtung des oder der Grundstücke, dann gibt es in diese Blickrichtung eine linke und rechte Grundstücksseite Seite. Dies wird herangezogen, wenn der eine Grundstücksnachbar für die linke und der andere für die rechte Seite einfrieden muss. Verläuft eine Grundstücksgrenze nicht rechts oder links, dann müssen beide einfrieden. Dies nur nebenbei! |
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#5
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Jetzt wirds ernst.
Nur nochmal zur Klärung: Der Nachbar möchte unbedingt eine Hecke oder einen Zaun errichten. Ich versuche mal eine erklärende Zeichnung mit ASCII Zeichen: ........S.T.R.A.S.S.E... ............................. .-----------------------------------------------------------------.... |.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|... |..1..|..2..|..3..|..4..|..5..|..6..|..7..|..8..|. .9..|.10..|.11..|... |.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|... |.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|.....|. ....|.....|.....|... .-----------------------------------------------------------------X... X.................I.....I......................... .................X.. X.................I.....I.......Wiese............. ..................X. X.................I.....I......................... ...................X X.................I.....I......................... ...................X X.................I.....I......................... ...................X =======================Mauer====================== ==================== Nachbar Nummer 4 will links und rechts einen Zaun bzw. Hecke errichten. Nachbarn 1 bis 11 (ausser 4) möchten das nicht. Das ist eine Reihenhausanlage mit vielen kleinen Kindern, die bisher hin und her flitzen können. Kann man das als ortsunüblich oder als nachbarschaftsbeinträchtigend einstufen und die Errichtung verhindern? |
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#6
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Wenn es selbständige Grundstücke sind und keine WEG, dann haben sich die Nachbarn von Nr. 4, die Eigentümer 3 und 5, an den Kosten zu beteiligen.
Was haben die Kinder mit der Einfriedung zu tun? Die kinder können nicht über fremdes Grundstück rennen. |
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#7
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Was bedeutet WEG?
Jeder Eigentümer besitzt einen "schmalen" Streifen Haus mit angrenzendem Garten. "Schmal" bedeutet f. Haus 2 und 3 jeweils 5,50m. Haus 4 ist etwas breiter, vermutlich ca. 7m. Wie hoch darf denn der Zaun/Hecke maximal sein? Danke für die Geduld mit mir. |
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#8
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
WEG = WohnungsEigentumsGesellschaft.
Ist es ein großes Grundstück mit Sondereigentum und Sondernutzungsrecht? Dann zählt das Wohnungseigentumsgesetz! Oder sind es alles selbständige "kleine" Grundstücke, dann zählt das Nachbarschaftrecht. Wie hoch der Zaun, wie er aussehen soll, oder eine Hecke und deren Abstand sein muss, steht im Nachbarschaftssrecht des Bundeslandes. Es sind auch evtl.Ortssatzungen zu berücksichtigen. Dies erfährt man auf dem Bauamt. Geändert von Wahrsager (03.07.2008 um 10:06 Uhr). |
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#9
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AW: Zaun auf Reihenhausgrenze
Es sind eigene Grundstücke, sodass vermutlich das Nachbarschaftsrecht gilt.
Ich werde mich mal mit dem Bauamt auseinandersetzen. Vielen Dank für die Antworten. Ich werde weiterberichten, wie sich die Sache verhält. |
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