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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.02.2009, 23:28
GuterNachbar GuterNachbar ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 1
GuterNachbar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool Zaun neben Mauer

An der Grenze von Grundstück A zu B steht (auf A) seit Jahrzehnten eine 80 cm hohe Mauer. Der Besitzer von B will nun 2 Jahre nach seinem Grundstückserwerb an seiner Grenze (auf B) parallel zur Mauer einen Zaun errichten. B ist als Linkslieger einfriedungspflichtig (Niedersachsen).

- Muss A über den Plan informiert werden? Wenn ja, wie lange vor Baubeginn?
- Kann A erfolgreich Widerspruch gegen die Errichtung einlegen oder sie aufschieben?
- Wie weit muss der Zaun von der Mauer entfernt sein?
- Kann A verlangen, weiterhin seine Mauer von allen Seiten erreichen zu können?
- Hat A ein Gestaltungsmitspracherecht?


Vielen Dank im voraus für Ihre erhellenden Antworten!
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  #2  
Alt 27.02.2009, 14:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun neben Mauer

Geregelt ist die Einfriedung im Nachbarschaftsrecht Niedersachsen, wer Einfrieden muss und wie hoch die Einfriedung sein kann. Hiernach kann B handeln.
Einfriedungen müssen vorher mitgeteilt werden, nachzulesen hier:
http://www.deutschejustiz.de/Hinweis.../dj_nbn14.html

Warum soll der Nachbar die Einfriedung zurücksetzen, er kann diese entlang der Grundstücksgrenze ziehen.

A kann im Zuge des Hammerschlag- und Leiterrecht, rechtzeitig vorher dem Nachbarn mitteilen, die Mauer vom Nachbargrundstück aus zu erreichen.

Die Gestaltung der Einfriedung ist evtl nach dem Nachbarschaftsrecht auszuführen bzw die ortsübliche, wie in den Ortssatzungen beschrieben.
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Stichworte
mauer und zaun, zaun ziehen, zwei einfriedungen


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