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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.05.2007, 11:21
blümchen blümchen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 2
blümchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Zaun oder Mauer ?

Hallo,
ich bin ganz neu hier im Forum als mitwirkendes Mitglied. Sonst habe ich schon ganz viel im Forum und den entsprechenden Gesetzestexten gestöbert und nun habe ich auch eine Situation und leider noch nicht die richtige Antwort gefunden. In einer Reihenhausanlage befinden sich auf den Terassen jeweils zur linken Seite eines jeden Eigentümers ein Lamellenzaun und daran eine Hecke, welche auf dem Grundstück des linken Nachbarn steht. Soweit ist alles klar geregelt, auch mit dem Hecke schneiden gibt es keine Probleme. Nun hat Eigentümer A an den Lamellenzaun von Eigentümer B auf seiner Seite, auf seinem Grund eine Mauer aus Pflanzsteinen in Höhe des Lamellenzaunes errichtet und bepflanzt. Nun hat Eigentümer B keine Möglichkeit mehr den Zaun auf der anderen Seite zu streichen. Was kann überhaupt unternommen werden, da der Eigentümer A nicht mit sich reden läßt und Absprachen für ihn nicht in Frage kommen, er sich aber das Recht rausnimmt angrenzende Zäune und Pfosten als seine Stützpfeiler zu verwenden(ohne Rücksprache). Gilt hier nicht auch, sowas wie nicht zulässige doppelte Grenzbebauung?
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  #2  
Alt 21.05.2007, 13:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun oder Mauer ?

Der Lamellenzaun ist Einfriedung.
Dann kann der Nachbar hinter der Einfriedung genauso hoch Pflanzsteinen setzen.
Gleiches gilt an Mauern, von Garagen, dort gibt es auch keinen Pflanzabstand. Die Höhe der Pflanzen richtet sich nach dem Bauwerk.
Der Nachbar muss die Einfriedung notfalls so errichten, dann er Teile demontieren kann.

Stützpfeiler dürfen ohne Zustimmung des Nachbarn nicht benutzt werden. An der Grundstücksgrenze ist Schluss, auch für jeden Nagel der über die Grenze in Nachbars Eigentum geschlagen wird.
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