![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Zaun und Hecke des Nachbarn auf unserem Grundstück
Hallo,
wir sind gerade dabei, ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück zu bauen, dass wir im letzten Herbst gekauft haben. Auf der Grenze zu einem Nachbargrundstück steht ein Maschendrahtzaun, direkt an diesem Zaun hat der Nachbar eine Buchenhecke gepflanzt, die durch den Zaun ein gutes Stück zu uns rüber wächst. Er hatte diesbezüglich den damaligen Besitzer des Grundstücks gefragt und die Genehmigung bekommen, dies zu tun. An dieser Grenze soll nun unser Carport entstehen, das dort geplant und auch per Bauantrag genehmigt wurde. Beim Vermessen ist dann herausgekommen, dass der besagte Zaun genau auf dem Abschnitt, an dem wir mit dem Haus die minimalen 3 Meter zur Grenze einhalten und wo das Carport hin soll, knapp einen halben Meter "ausbeult" und auf mehreren Metern Länge auf unserem Grundstück verläuft - wir haben somit nur noch ca. 2,5 Meter Platz vom Haus bis zum Zaun, was für das Carport zu schmal ist. Da die einzige Lösung ist, den Zaun inklusive Hecke auf dem Teilstück umzusetzen, gehen wir jetzt schon davon aus, dass es Ärger mit dem Nachbarn gibt (ist selber Bauunternehmer, auf seinem Grundstück steht ein Reihenhaus mit Mietwohnungen, dessen Gärten an den Zaun angrenzen. Bevor wir also versuchen, uns gütlich zu einigen, möchte ich schon mal die Rechtslage kennen, um mich nicht über den Tisch ziehen zu lassen bei irgendwelchen Verhandlungen... meiner Meinung nach habe ich das Recht, den Zaun dort, wo er auf unserem Grundstück steht, entfernen zu lassen (auf seine Kosten?), oder? Oder spielt die Tatsache, dass der dort schon gut 10 Jahre steht und der Vorbesitzer unseres Grundstücks nie was gesagt hat, eine Rolle? Was die Hecke angeht: soweit ich weiß, muss eine Hecke die über 1,50 Meter hoch ist, ja 1 Meter Abstand (Stamm) vom Zaun haben, und es gibt da irgendwelche Einspruchsfristen von 5 oder 10 Jahren. Wenn so ein Grundstück verkauft wird, beginnen die Fristen für den neuen Eigentümer dann von neuem oder lautet die Argumentation dann "Beim Kauf war die Hecke ja schon da und die 10 Jahre waren rum, also muss der Käufer sie auch fortan akzeptieren?" Bin dankbar für jedwede Tips und Auskünfte. Gruß Jens |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Zaun und Hecke des Nachbarn auf unserem Grundstück
Was die ehemaligen Nachbarn vereinbart haben gilt nur für diese, außer es gibt eine fortbestehende rechtlich abgesicherte Vereinbarung, Grundbuch Baulast, Notrecht.
Wer Eigentümer der Einfriedung ist, bestimmt nicht der Nachbar sondern das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Es spielt keine Rolle, wer diese mal gesetzt hat. Wenn Sie es sind, dann gehört auch Ihnen die Einfriedung. Hat der Nachbar die Einfriedung gesetzt, und er muss nicht einfrieden, oder beide müssen einfrieden, dann wird der Zeitwert ermittelt, der dann zu bezahlen ist. Ist die Hecke auf Ihrem Grundstück errichtet dann gehört sie Ihnen. Dies geht aus dem Sachenrecht hervor. Für Abstände der Anpflanzung gilt ebenfalls das Nachbarschaftsrecht. Die Verjährung beginnt nicht neu. Es kann höchstens ein Rückschnitt auf die entsprechende Höhe gefordert werden. Wird die Pflanze, wo sie aus dem Boden kommt von der Grenze durchschnitten, ist es eine Grenzpflanzung und diese gehört dann beiden Nachbarn. Es wird immer der Istzustand betrachtet. Hier gibt es besondere Regelungen wie damit umgegangen werden muss, nachzulesen im BGH Urteil. Wachsen die Triebe durch den Zaun, dann hat der Nachbar dies zu verhindern durch Rückschnitt. Macht er dies nicht, dann muss der Nachbar aufgefordert werden, mit Fristsetzung. Erst bei fruchtlosem Terminablauf, kann selbst geschnitten werden, auf Kosten des Nachbarn. Die Vegetationszeit, vom 1. März bis zum 30. September, ist zu berücksichtigen. Nach dem Naturschutzgesetz dürfen Pflanzen nicht ohne vernünftigen Grund in dieser Zeit beseitigt werden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wer muss Zaun setzen? | Rasenmäher67 | Nachbarschaftsrecht | 5 | 16.07.2008 15:32 |
| Wer muss Zaun setzen? | Rasenmäher67 | Nachbarschaftsrecht | 0 | 08.07.2008 12:42 |
| Hecke vorhanden, Zaun gewollt | Nixxi | Nachbarschaftsrecht | 1 | 18.01.2008 17:53 |
| Zaun wegen kleiner Kinder der Nachbarn ? | zwiebelkuchen | Nachbarschaftsrecht | 1 | 18.06.2007 10:57 |
| Hecke vom Nachbarn ragt auf mein Grundstück | WEGST | Nachbarschaftsrecht | 1 | 30.06.2006 01:47 |