![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
Nachbar A hat um sein Grundstück Thujas gepflanzt. Auf der einen Seite mit entsprechendem Platz zum Nachbargrundstück, auf der anderen Seite - weil das Reihenhaus unbewohnt war - direkt auf der Grundstücksgrenze. Jetzt ist das Haus bewohnt und Nachbar B will auf der Grundstücksgrenze einen Holzzaun errichten. Dafür muss Nachbar A seine Thujas 25 cm reinrücken. Die WEG hat beschlossen, dass auch Thujas als Zaun anzusehen sind und demnach die Höhe von 1 m nicht überschreiten dürfen - wie auch ein Holzzaun. Die Frage ist jetzt, darf Nachbar B seinen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten, während Nachbar A dafür seinen Thuja-"Zaun" umsetzen muss? Vielen Dank im Voraus, Bera (Rheinland-Pfalz) |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Zaun auf Grundstücksgrenze?
Wer ist denn für den Zaun zuständig, die WEG oder der Nachbar? Steht im Nachbarschaftsrecht!
Der Beschluss der WEG auf 1 m Höhe einer Hecke gilt jedoch nicht für den Nachbar. Wenn die Hecke auf beiden Grundtstück steht, dann sind beide Miteigentümer auch wenn nur ein Nachbar die Hecke gesetzt hat. Verjährung greift hier. Steht im Nachbarschaftsrecht und Sachenrecht. Nur beide können bestimmen was mit der Hecke geschehen soll. Wer hat die Hecke geschnitten? |