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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 17.09.2005, 10:01
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage zaun auf grenze reihenhaus

Hallo,

Es hat jemand ein Reihenendhaus gekauft und einen hochwertigen Sichtschutz aus Holz auf die Grenze zum Nachbarn gestellt.
Wer ist für die Instandhaltung dieses Sichtschutzes zuständig, der von beiden Seiten
regelmäßig gestrichen werden muß, wenn der Nachbar des Sichtschutzaufstellers diesen, zum streichen, nicht auf das Grundstück lässt?

Grüße, Sartorius
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  #2  
Alt 17.09.2005, 14:37
Bernd94
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: zaun auf grenze reihenhaus

Steht der Sichtschutz direkt auf der Grenze? Soll man davon ausgehen, daß der Nachbar mit der Aufstellung des Sichtschutzes einverstanden war? Wie hoch soll man sich den Sichtschutz vorstellen?
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  #3  
Alt 17.09.2005, 18:51
sonnenschein71
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: zaun auf grenze reihenhaus

Das Nachbarschaftsrecht raeumt dem Nachbarn grundsaetzlich die Befugnis ein, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, wenn er an der eigenen baulichen Anlage Bau-, Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten vornehmen muss, wie auch Arbeiten zur Errichtung oder Beseitigung des Gebäudes.

Dieses Recht steht allerdings unter gewissen Bedingungen, die in NRW etwa in §§ 24 und 25 des Nachbarrechtsgesetzes NRW geregelt sind.

Liebe Gruesse
Eva.
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  #4  
Alt 19.09.2005, 13:38
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: zaun auf grenze reihenhaus

Die erste Frage, dürfen Sichtschutzelemente aufgestellt werden? Die BauO und das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes gibt Auskunft.
Einfriedungen sind ortsüblich auszuführen.
Dann die Frage, warum wurde der Zaun auf die Grenze gestellt. Wer ist einfriedungspflichtig. Wenn beide, kann der Nachbar über die Ausführungsart mitsprechen.

Sind Sie einfriedungspsfilchtig, dann hat der Zaun nichts auf der Grenze zu suchen. Für die Pflege gilt das Hammerschlag- und Leiterrecht.
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