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Zaun - Garageneinfahrt
NRW - Grundstücksbesitzer A hat einen (genehmigten) Zaun entlang der Außenseite seines Grundstücks errichtet (1,90m). Das Grundstück ist gegenüber dem Nachbargrundstück ca. 2m vorgezogen. Daher verläuft der Zaun hier übereck. Dierekt auf der anderenseite des Zaunes liegt die Garageneinfahrt von B. B kann aufgrund des Zaunes den Bürgersteg nicht einsehen, wenn er rückwärts aus seiner Einfahrt möchte. Der Straßenverkehr ist aufgrund des vorgelagerten Grundstücks und einer 6m vorher angelegten Verkehrsinsel kein Problem. B. möchte ein Loch in den Zaun machen, was aus A. Sicht aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Kann B. darauf bestehen?
(auch schon in Nachbarschftsrecht gestellt, bin nicht sicher, was richtig ist) |