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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 29.05.2011, 07:16
LoLany LoLany ist offline
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Registriert seit: 25.05.2011
Beiträge: 1
LoLany befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zaun aufstellen?

Hallo ihr,

also folgender Fall:

Die Mieterpartei X mietet eine EG Wohnung mit Garten direkt am Wohnzimmer. Neben den Mietern X wohnen die Mieter Y. Der Garten ist für beide unteren Parteien. Die Terrasse ist in der Mitte 1,80 m hoch unterteilt. Jetzt hat Partei X die Erlaubnis für einen Hund bekommen. Die Vermieter Z verbieten aber das Aufstellen eines Zauns in der Mitte des Gartens, weil dieser ja ein Gemeinschaftsgarten für alle 4 Parteien wäre, wovon früher nie die Rede war. Ständig laufen Menschen durch den Garten von Mietpartei X, Handwerker, die Vermieter Z (spritzen Gift gegen Unkraut u.a) und die Enkelkinder der oberen Partei. Sie machen das Gartentor der Partei X auf und laufen da rum.
Wenn der (grosse) Hund der Partei X da ist, könnte er dieses als unbefugtes Eindringen wahrnehmen und bellen oder schlimmeres. Das ist eigentlich unverantwortlich.
Im Mietvertrag steht nichts über den Garten. (Kein Wort) Nur das der Rasen von beiden unteren Parteien abwechselnd gemäht wird.
Die Partei X sitzt gerne mal auf der Terrasse und sonnt sich leichtbekleidet und dann kommen fremde Leute und laufen dort rum. Der Garten ist in sich abgeschlossen, nur in der Mitte halt nicht. Wenn Partei X das Gartentor abschließt, kommen die anderen durch das Gartentor des Nachbarn Y.
Was kann man da tun?
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  #2  
Alt 29.05.2011, 11:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zaun aufstellen?

Zitat:
Zitat von LoLany
Die Mieterpartei X mietet eine EG Wohnung mit Garten direkt am Wohnzimmer.
Zitat:
Zitat von LoLany
Im Mietvertrag steht nichts über den Garten. (Kein Wort)
Zitat:
Zitat von LoLany
Der Garten ist für beide unteren Parteien
Zitat:
Zitat von LoLany
weil dieser ja ein Gemeinschaftsgarten für alle 4 Parteien wäre
Es widerspricht sich alles! Was wurde tatsächlich gemietet, was steht im Mietvertrag? Nur das gilt als gemietet!

Zitat:
Zitat von LoLany
Nur das der Rasen von beiden unteren Parteien abwechselnd gemäht wird.
Auch dies ist zulässig. Er kann auch den Mietparteien das Schneefegen der öffentlichen Straße mit dem Mietvertrag aufbürden. Dann können Sie auch nicht allein diese Straße nutzen!
Es gilt der Mietvertrag. Die Aussage des Vermieters und der Aussage, dass beide Parteien den Rasen abwechselnd mähen müssen schließt auf einen Gemeinschaftsgarten, sogar für alle 4 Parteien. Warum soll der Nachbar den Rasen des anderen Mieters mit mähen?
Alle 4 Parteien können den Garten an jeder beliebiger Stelle nutzen.

Zitat:
Zitat von LoLany
Die Vermieter Z verbieten aber das Aufstellen eines Zauns in der Mitte des Gartens,
Der Vermieter kann das Aufstellen eines Zauns, auch wenn jeder einen eigenen Garten per Mietvertrag gemietet hat, verbieten. Gemietet, wie gesehen!

Zitat:
Zitat von LoLany
die Vermieter Z (spritzen Gift gegen Unkraut
Man nennt dies auch u. U. Pflege! Wenn der Garten nicht den einzelnen Mietern per Mietvertrag zugeschrieben worden ist, dann kann er dies durchaus tun, wenn es dem Umweltschutz entspricht.

Zitat:
Zitat von LoLany
Jetzt hat Partei X die Erlaubnis für einen Hund bekommen.
Auch hiergegen spricht nichts. Der Hund ist so zu halten, dass andere nicht belästigt werden.
Ist es ein gemeinschaftlich genutzte Fläche, dann ist darauf zu achten, dass der Hund diese nicht als sein Revier verteidigt. Auch wenn es nach dem Mietvertrag ein mitgemieteter Garten ist, und der Vermieter keinen Zaun möchte, dann hat der Hund sich nicht außerhalb des gemieteten Gartens aufzuhalten. Es ist dann einzig und allein das Problem des Hundehalters. (Auf der Straße ist es nicht anders.)

Zitat:
Zitat von LoLany
Wenn Partei X das Gartentor abschließt, kommen die anderen durch das Gartentor des Nachbarn Y.
Wo kommt das Gartentor her, wenn kein Zaun vorhanden ist. Partei X hat das Tor nicht abzuschließen, wenn laut Mietvertrag der Garten nicht mitgemietet ist!

Zitat:
Zitat von LoLany
Die Partei X sitzt gerne mal auf der Terrasse und sonnt sich leichtbekleidet und dann kommen fremde Leute und laufen dort rum.
Solange keine „anstößigen“ Handlungen dort geschehen, kann sich jeder so hinsetzen, wie er will. Auch über einen Zaun kann man dort einsehen! Wer sich schämt sollte sich nicht leicht bekleidet dort hinsetzen. Wir sitzen, mit Nachbarn, nackt im Whirlpool, der im Garten steht. Andere Nachbarn stören sich nicht daran.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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