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Zitat von LoLany
Die Mieterpartei X mietet eine EG Wohnung mit Garten direkt am Wohnzimmer.
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Zitat von LoLany
Im Mietvertrag steht nichts über den Garten. (Kein Wort)
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Zitat von LoLany
Der Garten ist für beide unteren Parteien
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Zitat von LoLany
weil dieser ja ein Gemeinschaftsgarten für alle 4 Parteien wäre
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Es widerspricht sich alles! Was wurde tatsächlich gemietet, was steht im Mietvertrag? Nur das gilt als gemietet!
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Zitat von LoLany
Nur das der Rasen von beiden unteren Parteien abwechselnd gemäht wird.
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Auch dies ist zulässig. Er kann auch den Mietparteien das Schneefegen der öffentlichen Straße mit dem Mietvertrag aufbürden. Dann können Sie auch nicht allein diese Straße nutzen!
Es gilt der Mietvertrag. Die Aussage des Vermieters und der Aussage, dass beide Parteien den Rasen abwechselnd mähen müssen schließt auf einen Gemeinschaftsgarten, sogar für alle 4 Parteien. Warum soll der Nachbar den Rasen des anderen Mieters mit mähen?
Alle 4 Parteien können den Garten an jeder beliebiger Stelle nutzen.
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Zitat von LoLany
Die Vermieter Z verbieten aber das Aufstellen eines Zauns in der Mitte des Gartens,
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Der Vermieter kann das Aufstellen eines Zauns, auch wenn jeder einen eigenen Garten per Mietvertrag gemietet hat, verbieten. Gemietet, wie gesehen!
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Zitat von LoLany
die Vermieter Z (spritzen Gift gegen Unkraut
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Man nennt dies auch u. U. Pflege! Wenn der Garten nicht den einzelnen Mietern per Mietvertrag zugeschrieben worden ist, dann kann er dies durchaus tun, wenn es dem Umweltschutz entspricht.
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Zitat von LoLany
Jetzt hat Partei X die Erlaubnis für einen Hund bekommen.
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Auch hiergegen spricht nichts. Der Hund ist so zu halten, dass andere nicht belästigt werden.
Ist es ein gemeinschaftlich genutzte Fläche, dann ist darauf zu achten, dass der Hund diese nicht als sein Revier verteidigt. Auch wenn es nach dem Mietvertrag ein mitgemieteter Garten ist, und der Vermieter keinen Zaun möchte, dann hat der Hund sich nicht außerhalb des gemieteten Gartens aufzuhalten. Es ist dann einzig und allein das Problem des Hundehalters. (Auf der Straße ist es nicht anders.)
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Zitat von LoLany
Wenn Partei X das Gartentor abschließt, kommen die anderen durch das Gartentor des Nachbarn Y.
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Wo kommt das Gartentor her, wenn kein Zaun vorhanden ist. Partei X hat das Tor nicht abzuschließen, wenn laut Mietvertrag der Garten nicht mitgemietet ist!
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Zitat von LoLany
Die Partei X sitzt gerne mal auf der Terrasse und sonnt sich leichtbekleidet und dann kommen fremde Leute und laufen dort rum.
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Solange keine „anstößigen“ Handlungen dort geschehen, kann sich jeder so hinsetzen, wie er will. Auch über einen Zaun kann man dort einsehen! Wer sich schämt sollte sich nicht leicht bekleidet dort hinsetzen. Wir sitzen, mit Nachbarn, nackt im Whirlpool, der im Garten steht. Andere Nachbarn stören sich nicht daran.