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Alt 16.07.2010, 21:01
Sammelnachrichten Sammelnachrichten ist offline
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Beiträge: 7.171
Sammelnachrichten befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zahlungsverzug des Mieters: Fristlose Kündigung muss detailliert begründet werden

Vermieter aufgepasst: Eine fristlose Kündigung ist im Wohnraummietverhältnis nur wirksam, wenn sie ausreichend begründet wurde. Der BGH hat nun klargestellt, in welchem Umfang dies zu erfolgen hat. Zwar sind keine übertriebenen Anforderungen an die Begründungspflicht zu stellen; bestimmte Angaben sind aber nötig, damit der Mieter den wichtigen Grund identifizieren kann.

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