![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Zahlung Oberflächenwasser trotz Eigentümerwechsel?
Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt. A hat seine Wohnung an B zum 01.07.07 verkauft. Lt. Kaufvertrag gehen damit alle Rechten und Pflichten an B über. A soll auch aus dem Grundbuch gelöscht und B als neuer Eigentümer eingetragen werden. Jetzt erhält A aber noch Gebührenbescheide für das Oberflächenwasser. Nach Rücksprache mit der zuständigen Verwaltung erhält A die Information, dass das Amtsgericht ca. ein halbes Jahr benötigt, um den Grundbucheintrag entsprechend zu ändern. A ist damit also rein rechtlich noch immer Eigentümer der Wohnung und muss daher die Gebühren für das Oberflächenwasser so lange noch entrichten, bis das Amtsgericht endlich den Grundbucheintrag geändert hat. Daher meine Frage: Kann das rechtlich O.K. sein? Nur weil das Amtsgericht aufgrund von Unterbesetzung nicht in der Lage ist, den Grundbucheintrag entsprechend gleich nach dem 01.07.07 zu ändern, soll A weiterhin die Gebühren für das Oberflächenwasser entrichten. Wie soll A sich verhalten? Danke für Info! Grüße, Roland Geändert von roland1 (30.08.2007 um 13:48 Uhr). |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Zahlung Oberflächenwasser trotz Eigentümerwechsel?
Ich gehe davon aus, dass A den Bescheid von seiner Kommune erhalten hat. Dann sollte A dieser Kommune eine Kopie des Kaufvertrages vorlegen, aus dem die Besitzübergabe hervorgeht. Im übrigen müsste sich A wohl auch als "ehemaliger Eigentümer" abmelden und ggf. Angaben über den neuen Eigentümer machen, damit dieser ab 1.7.07 die Bescheide für eine Vorauszahlung erhalten kann. Welcher Zeitraum wurde denn überhaupt abgerechnet? Wenn ein Zeitraum bis 30.6.07 abgerechnet wurde, dann müsste A noch zahlen.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Zahlung Oberflächenwasser trotz Eigentümerwechsel?
Wie ausgeführt, Meldung an das Amt reicht eigentlich aus.
Es kann auch keine Schwierigkeiten machen, da vertragsmäßig B die Kosten übernommen hat, B aufzufordern den Betrag auszugleichen. Überschneidungen gibt es immer! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Sichtschutzzaun trotz vorhandener Einfriedung? | Anjo | Nachbarschaftsrecht | 6 | 10.01.2010 11:32 |
| Oberflächenwasser vom Nachbarn | agi | Nachbarschaftsrecht | 7 | 12.06.2007 12:42 |
| Eigentümerwechsel | Farmerstom | Nachbarschaftsrecht | 1 | 29.05.2007 16:00 |
| Fußballspiel unterm Fenster trotz nahem Spielplatz | agathe | Mietrecht | 3 | 29.08.2006 12:01 |