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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 28.06.2009, 12:32
maria_1 maria_1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 3
maria_1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Wer Zahlt Zaun zu welcher Grenze???

Nachbar A und B haben nebeneinander Grundstücke. Vom Nachbar A (links) das Grundstück ist noch nicht bebaut. Nachbar B (rechts) ist fertig mit bauen und möchte jetzt sein Grundstück einzäunen? Muss er die kosten zu nachbar A auch tragen? Bundesland NI. Kenne die Regelung, immer zur rechten Grenze muss bezahlt werden?
MfG Maria_1
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  #2  
Alt 28.06.2009, 13:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wer Zahlt Zaun zu welcher Grenze???

Die Einfriedung geht aus dem Nachbarschaftsrecht Ni hervor. Jeder Eigentümer hat an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Man wendet sich an den Nachbarn und bitte um ortsübliche Einfriedung.
Sollte dies nicht möglich sein, wird ein ortsüblicher Zaun erstellt. Gibt es dann einen Nachbarn, wird der Zeitwert ermittelt und der Nachbar bezahlt diesen Zeitwert.
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einzäunen, gartenzuan


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