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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt: Die Mutter von A lebt seit einiger Zeit im Pflegeheim. Die Kosten hierfür werden, nach Abzug der Renten von A's Mutter, vom Sozialamt übernommen. A muss keinen Beitrag zu diesen Kosten leisten, das sein Selbstbehalt und die berücksichtigungsfähigen Kosten von A hierzu keinen Spielraum lassen. A hat auch schriftlich vom Sozialamt, dass er auf Grund seiner derzeitigen Vermögensverhältnisse keine Zuzahlung zur Heimunterbringung leisten muss. Jetzt liegt die Mutter von A im Sterben. Daher die Frage: Wer trägt die Kosten für die Beerdigung von A's Mutter? Müssen diese beim Sozialamt beantragt werden, oder setzt sich das Heim automatisch mit dem Sozialamt in Verbindung? Danke für Info und Grüße |
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#2
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AW: Wer zahlt Beerdigungskosten für Mutter
Nein, hier ist in erster Linie ein Familienangehöriger gefragt und somit wird man sich von der Friedhofsabteilung natürlich an Sie wenden.
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#3
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AW: Wer zahlt Beerdigungskosten für Mutter
Zur Tragung der Bestattungskosten sind verpflichtet, die Erben, d. h. ja meist die näheren Familienangehörigen, Ehegatte, Kinder usw. Wenn keine Angehörigen und Erben vorhanden sind, ist die Ordnungsbehörde zuständig.
Die Erben bzw. Familienangehörigen können beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch. |