Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 27.08.2007, 20:12
arnoka arnoka ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 2
arnoka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wurde die Mauer korrekt errichtet

Hallo,

es war ein mal Nachbar A und Nachbar B. Die haben beide ein Grundstück. An einer Seite besteht eine gemeinsame Grenze von ca. 30 Metern. Das Bauland ist leicht abschüssig. A bebaut das höher gelegene Grundstück, und B das darunterliegende. Damit B hinter seinem Haus noch genügend Platz für eine Terrasse erhalten konnte, hat er sein Grundstück zum Nachbar A hin, ausgehoben, und direkt an der Grenze eine gut 2 Meter hohe Mauer, in Eigenbau, errichtet. Das war vor ca. 30 Jahren. Heute wohnt Nachbar C im Haus vom Erbauer/Nachbar A.

Nachbar C hat nun, um auch seine Terrasse so gestalten zu können, dass sie nicht abschüssig ist, zwei Reihen Pflanzkübel auf sein Grundstück an die Grenze – leicht versetzt – gesetzt, und mit Thujas bepflanzt, und das Grundstück mit Mutterboden ausgeglichen.

Das war dem Nachbarn B nicht recht. C erhöhe durch diese Veränderung den Druck auf die Mauer. Diese könnte Schaden nehmen.

Fragen:
Konnte Nachbar B damals einfach so eine Mauer errichten. Musste er nicht damals darauf achten, dass diese Mauer so konzipiert ist, dass evtl. Veränderungen auf dem Nachbargrundstück von C (z. Bsp. Einfriedung durch eine eigene Mauer oder Ähnliches) weiterhin möglich sind.
Durfte Nachbar B das ursprüngliche Niveau des „natürlich gewachsenen Bodens“ verändern?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.08.2007, 20:02
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wurde die Mauer korrekt errichtet

Ob eine Bodenabtragung ohne Baugenehmigung zulässig war, wird man heut nicht mehr nachvollziehen können.
B hat den Erddruck entsprechend mit einer Mauer abgetragen. Hiermit war sein Bauvorhaben erledigt.
Wenn nun A / C sein Grundstück verändert, dann muss dieser mit einer eigenen Mauer, auf seinem Grundstück den Erddruck abtragen.
Die Mauer von B darf nicht mitbenutzt werden?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.08.2007, 13:15
arnoka arnoka ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 2
arnoka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wurde die Mauer korrekt errichtet

Zunächst vielen Dank für diese Antwort. Als Laie hab ich noch nicht alles verstanden, bzw. es bleibt für mich noch Klärungsbedarf.

C möchte nicht unbedingt eine Mauer errichten, schon alleine aus Rücksicht auf den Nachbarn B. Dieser hätte es dann insgesamt mit einer Mauer
(ca. 4 m - seine Mauer mit einberechnet) zu tun. C genügt es, eine Hecke zu pflanzen. Diese Hecke sitzt in Pflanzkübel. Die wiederum sitzen nicht auf der Mauer des Nachbarn, sondern beginnen 10 CM hinter der Mauer von B, auf dem Grundstück von C. Gleichzeitig dienen diese Pflanzkübel (Höhe = 50 CM - also zwei Reihen) als Befestigung, um dahinter den Mutterboden aufzuschütten, um a u c h eine etwas größere Terassen bzw. Rasenfläche zu erhalten. Ist es nicht so, wenn C eine Mauer errichten würde - m i t entsprechendem Fundament, u n d anschließender Aufschüttung, dadurch für einen noch viel höheren Druck auf Nachbars Mauer sorgen würde? Wenn die Lösung mit den Pflanzkübeln problematisch ist, welche Möglichkeit bleibt C denn noch, um seine Einfriedung vorzunehmen, ohne gegen das Nachbarschaftsrecht zu verstossen?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.08.2007, 14:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wurde die Mauer korrekt errichtet

Nachbars Mauer ist 2 m. Wie kommt man dann auf insgesamt 4 m wenn der Pflanzenkübel 0,5 m hoch ist? Bei 2 Pflanzenkübeln übereinander sind es 3 m. Ist auch uninteressant!

Eine Einfriedung ist ein Zaun, eine Hecke. Wer für die Einfriedung zuständig ist, kann im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes nachgelesen werden. Es könnten beide Nachbarn sein.

Zuerst geht es darum, ob die Aufschüttung zulässig ist und ob diese dann genehmigungspflichtig ist. Dies geht aus der Bauordnung hervor bzw. kann beim Bauamt erfragt werden. Dann muss ein Statiker ran, der die Maßnahmen festlegt, damit das Ganze nicht ins Rutschen kommt.
C muss nun dafür sorgen, dass die Berechnungen des Statikers zur Abstützung vorgenommen werden. Hierzu ist er nicht berechtigt die Mauer von B zu belasten. Es ist Bs Mauer!
Er muss dann seine Mauer so tief Gründen, dass keine zusätzliche Last auf Bs Mauer entsteht.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Berechnung des Pflichtteils korrekt? Rowa Erbrecht 9 13.11.2007 15:07
Mauer an Mauer? Unglaublich Baurecht 0 30.07.2007 23:50
Mauer auf Grundstücksgrenze in S-H correkt Nachbarschaftsrecht 4 08.06.2007 14:23
Gleichstellung wurde abgelehnt Beate Alle anderen Rechtsfragen 1 30.05.2006 22:27
Nachbar errichtet überraschend einen Zaun auf Grenzmitte Siggi Baurecht 3 11.11.2005 16:22


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1