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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Wohnungsübergabe, ohne führen eines Protokolls
Hallo ihr!
folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Vermieter A, ist Privatbesitzer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 60 Mietparteien. Die Wohnungen gehören verschiedenen Besitzern, was aber hier denk ich nichts zu Sache tut. Vermieter A hat die Wohnung um die es hier geht, gerade gekauft und komplett entkernt und saniert, der komplette Fußboden wurde erneuert, Wände und Decken tapeziert und gestrichen, die Keramikabteilung des Bades wurde getauscht sowie eine neue Einbauküche installiert, nun mietet Miter B seit Anfang Juli diese Wohnung. Beim Einzug wurden dem Mieter B sämtliche Schlüssel sowie eine Ausfertigung des Mietvertrages ausgehändigt. Da der Vermieter A keine Zeit für eine protokollierte Übergabe hatte ( mit Übergabeprotokoll für die Feststellung der in der Wohnung enthaltenen Gegenstände, sowie dem allgemeinen Zustand der Wohnung, Zählerstände usw. ). Es ist bis heute nicht zu einer solchen "genauen" Übergabe gekommen. Nun die Frage: Da kein Protokoll erfasst wurde, sind weder der Zustand der Wohnung bei Einzug, noch die Zählerstände zum Einzugstag protokolliert. Mit welchen Konsequenzen muss Mieter B bei Auszug rechnen wenn er dieses Protokoll nicht hat, bzw keine bestätigten Zählerstände besitzt die zur Berechnung der Zahlungen herbeigezogen werden können und kein "Wohnungszustand" zur Übergabe vermerkt wurde. Wird dann eine Art Überschlagsrechnung gemacht? In Welchem zustand hat Mieter B die Wohnung bei Auszug zu übergeben? ISt es aus rechtlichem Hintergrund sinnvoller ein solches Protokoll auch jetzt noch zu erstellen? Mieter B möchte zum Auszug nämlich nicht gern ein böses erwachen erleben! Vielen Dank schon einmal für die Hilfestellungen und Ratschläge! der Al |
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#2
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AW: Wohnungsübergabe, ohne führen eines Protokolls
Der Mieter teilt dem Versorger den Zählerstand mit, dass er ab Tag xy Mieter der Wohnung ist. Er bekommt dann von dem Versorger die Abrechnung.
Ein Protokoll muss nicht unbedingt erstellt werden. Es kann jedoch nachgeholt werden. Wenn der Mieter auszieht, dann hat er das Mietobjekt in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Da kein Mangel vorliegt, ist es mit der normalen Abnutzung abgetan. |
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#3
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AW: Wohnungsübergabe, ohne führen eines Protokolls
Mieter B, zahlt bis auf Strom, die Kosten direkt an seinen Vermieter über die Betreibs- sowie Nebenkosten, in denen alles bis auf Strom enthalten ist, deswegen ist es ja fraglich was mit den restlichen Zählerständen ist. kann er Mieter B im Grunde ne beliebeige Zahl reinsetzen und von diesem Stand abrechnen, wie erfolgt da eine Differenzierung?
Der Vermieter hat die Wohnung in Eigenregie saniert, dabei hat er ja auch Strom, Wasser, Heizung der Wohnung mitgenutzt. Die Differenz, zwischen dem was auf dem Zähler stand als der Vormieter ausgezogen ist und dem Stand den Mieter B bei Einzug EIGENTLICH als Startwert angerechnet werden würde, kann er dann doch auf Mieter B umlegen!?! Mieter B sieht aber nicht ein, diese Differenz auf sich zu nehmen, also sollte wohl doch noch eine Ablesung erfolgen, reicht das unter Zeugen, oder muss das mit dem Vermieter geschehen? |
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#4
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AW: Wohnungsübergabe, ohne führen eines Protokolls
Dann bitten Sie den Vermieter Ihnen den Anfangszählerstand zu nennen, oder lesen diesen mit einem Zeugen ab und schicken den Zählerstand, auch vom Zeugen unterschrieben, dem Vermieter zu.
Wenn das Mietobjekt bereits bezogen ist, wie soll der Anfangszählerstand ermittelt werden. |