![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Wohnungsuebergabe
Vermieter A und Mieter B haben kein gutes Verhaeltnis mehr.
Nun zieht B auch aus, jedoch fordert A das einwerfen der Schluessel, die Wohnungsuebergabe wuerde dann durch A selbst erfolgen. B duerfe nicht dabei sein? Hat B kein Recht bei der Wohnungsuebergabe anwesend zu sein? Vielen Dank, Ravenswood |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Wohnungsuebergabe
Eine Übergabe erfolgt mit Aushändigung des Schlüssels.
Wenn der Vermieter keine Abnahme der Wohnung wünscht, dann lässt er es sein. Dann würde ich auch nicht drängeln. Jedoch kann der Vermieter Schäden bis 6 Monate nach der Übergabe melden. Es kann für ihn jedoch schwer werden, diese durchzusetzen. Es ist deshalb ratsam, dass Zeugen die Wohnung besichtigen. Auch können Fotos mal wichtig werden. Wenn Schönheitsreparaturen zu machen sind, dann muss er dies mit Übergabe des Schlüssels anmelden. Er muss Ihnen auch Gelegenheit geben, diese selbst durchzuführen. Er muss auch bei einer Nachbesserung erst Ihnen die Möglichkeit geben nachzubessern, bevor er eine Firma beauftragt. Sind Schäden vorhanden, dann ist es für ihn schwer diese im Nachhinein ihnen zuzuschieben. Mal salopp ausgedrückt, könnte er diese aus Rache selbst gemacht haben. Zählerstände sind im Beisein von Zeugen abzulesen und unterschreiben zu lassen. Das Schriftstück wird dann mit dem Kündigungstermin, muss nicht die Schlüsselübergabe sein, dem Versorger zu geschickt. |