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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 06.11.2007, 17:42
hahn.helmut hahn.helmut ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2006
Beiträge: 8
hahn.helmut befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln wohnungseigenum 8 einheiten in Berlin

A verkauft Einheit bestehend aus 150qm Gewerbe und 50qm Wohnung.
1) B kauft diese Einheit und baut die gesamte Einheit als Wohnung um und nutzt diese auch . Zustimmung der Verwaltung bzw.Eigentümer ist nicht erfolgt.

2 .)B teilt diese Wohnung jetzt wieder auf in eine 2Zimmer Wohnung und den Rest
für sich .Getrennte Eingänge sind bedingt durch das frühere Gewerbe vorhanden.Istdas zu1 und 2 zulässig?
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