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#1
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Wohnungseigentum Dachfenster
würde ich gern wissen, ob ein Dachfenster von einem Wohnraum einer Eigentumswohnung (die Wohnung besteht aus 2 Ebenen 2.OG u.DG, davon 3 Räume mit Veluxfenstern im Dachgeschoss) Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum gehört. In der Teilungserklärung steht, dass Fenster zum Sondereigentum gehören.
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#2
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AW: Wohnungseigentum Dachfenster
Ihre Frage, ob Fenster zum Sondereigentum gehören können.
Die Fenster bleiben Gemeinschaftseigentum. Sind Bestimmungen in einer Teilungserklärung anders lautend, so sind diese nach § 5 Abs. 2 WEG unwirksam. So hat auch das OLG Hamm entschieden. Trotzdem sie zum Gemeinschaftseigentum gehören, können die Wohnungseigentümer mit der Teilungserklärung verpflichtet werden, die Außenfenster selbst zu erneuern. Was ist denn in der Teilungserklärung genau geschrieben, darauf kommt es an.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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