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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Wohnung ohne Mietvertrag
Vermieter ist A und Mieter ist B, verwandschaftsverhältniss, A ist Mutter, B ist Kind. Es entstand kein Mietvertrag. A verließ das Land und überließ B das Haus ohne Mietvertrag und Vereinbarungen. Nun will A das Haus verkaufen und hat B gekündigt ( einfach Posteinwurf ohne frankierten Umschlag ). B hat seit 2 Monaten keine freiwilligen Leistungen mehr an A gezahlt es war ja keine Miete ausgemacht, da auch kein Mietvertrag bestand. A darf nur bedingt Miete erhalten wegen der Witwenrente. B macht jetzt Hausverwaltungskosten geltend. B hat sich praktisch in einem Jahr um alles gekümmert was die Verwaltung eines 3 Familienhauses betrifft. B hat sogar die Renovierung einer Ihr nicht überlassenen Wohnung begonnen und die Ihr überlassene Wohnung komplett renoviert. Nun sagt B, dass sie nichts mehr an A zahlt, weil sie noch laufende Nebenkosten für 3 Wohnungen zahlt, wobei Sie nur eine bewohnt. A will das Haus jetzt verkaufen und hat heute eine fristlose Kündigung ( ebenfalls nur ein Stück Papier ohne frankierten Umschlag ) in den Briefkasten geworfen. Nun soll B die Wohnung innerhalb von 3 Tagen verlassen. Wie kann B weiter vorgehen ? B will auf jeden Fall ausziehen, jedoch erst, wenn A unterschrieben hat B den Erbanspruchteils auszuzahlen. C ist der Bruder. C und B stehen alleine im Testament. B verlangt nun 25% beim Verkauf von A. Wie kann B weiterhin vorgehen ???
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#2
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AW: Wohnung ohne Mietvertrag
Sie erwarten anscheinend Auskünfte die schon an Rechtsauskünfte zielen. Das ist im Forum nicht möglich. Fest steht erst einmal, dass B doch offensichtlich in einer Wohnung gewohnt hat, ohne Miete zahlen zu müssen, da dies nicht vereinbart war. Im übrigen kann auch ein mündlich geschlossener Vertrag bindende Wirkung haben. Mir ist bekannt, dass auch ein Mietverhältnis ohne Mietvertrag, wenn dieser z.B. für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftliher Form geschlossen wird, so gilt als wenn er für unbestimmt Zeit geschlossen worden ist. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraumes zulässig. Und Pflichtteilsansprüche ohne Vorliegen eines Todesfalles sind nur machbar, wenn der andere Teil - also hier A - zustimmt. Pflichtteile sind überings nur 50% des eigentlichen Erbes. Wenn A also nicht zustimmt und es offensichtlich ein Testament gibt, was dann doch die Erbfolge regelt, so müsste doch geregelt sein, ob A ohne Zustimmung von B und C das Haus verkaufen kann. Wenn das geregelt ist und A das alleinige Verfügungsrecht hat, dann kann A offensichtlich verkaufen ohne B und C zu fragen und mit dem Geld machen, was A will. Dann können B und C nur anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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#3
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AW: Wohnung ohne Mietvertrag
Es besteht ein Mietvertrag. Der Vermieter muss begründen, warum er kündigt, nur wegen eines Verkaufs muss nicht ausreichen. Es kann, muss aber nicht!
Kündigungsfristen sind für Vermieter im Gesetz festgelegt ! Was für Hausverwaltungskosten? Und wer hat den Auftrag gegeben? Waren Wohnungen vermietet? und sagt B, dass sie nichts mehr an A zahlt. Ich lese oben, B hat nichts gezahlt? Wo kommt denn nun der Betrag her? B verlangt nun 25% beim Verkauf von A. Mit welcher Begründung? Wo kommt der Erbanspruch her? Der Erblasser kann bestimmen, was mit seinem Nachlass passieren soll oder alles bei Lebzeiten verprassen. Wenn B ausziehen will, dann soll B doch packen! |
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