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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 22.05.2010, 12:35
Apfelblüte Apfelblüte ist offline
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Apfelblüte befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wohnrecht Freifahrtschein?

Guten Tag, ich bin neu hier in diesem sehr ansprechenden Forum und hoffe hier eventuell Antworten auf meine Fragen bezüglich eines eingetragenen Wohnrechts zu bekommen, welches weitere Fragen für mich in Bezug auf Anspruch Pflichtteil ect. aufkommen lässt, deshalb schildere ich mal eine Situation.

A-Vater B-Mutter D-ehelicher Sohn von A und B, .....A verstirbt 1984 es gibt kein Tetsament so das B und D je zu einhalb als Miteigentümer für Haus und vorhandem " Land" eingesetzt werden.

2004/05 also Übertragungsurkunde wurde im Dezember2004 geschrieben vom Notar,der Eintrag ins Grundbuch erfolgte im Februar2005.

Es wurde vereinbart das alles vorhandene, sprich Immobilie "Land" ect als alleinigen Eigentümer auf D umgeschrieben werden solle, an dem Haupthaus befindet sich ein Anbau der Tante von B=Mütterlicher Seite, welches auch dazu gehört, die Tante hatte schon eingetragenes Niesrecht, für B wurde dies bei der Überschreibung des einhalb Anteils unter Ausschuss des jeweiligen Eigentümers gemäss Paragraph 1093 an der bereit bislang von ihr bewohnten in sich abgeschlossenen im Obergeschoss rechts des Hauses gelegenen Wohnung zur grösse von c.a 75 qm, eingeräumt, sodass der Eigentümer keinerlei Verbesserung zu seiner Nutzung des Hauses hat,dafür aber verpflichtet ist Steuern ect ab sofort alleine zu tragen.
Im laufe der Zeit, verschlechtert sich die Beziehung von B zu D zusehends, D lernt eine Frau kennen die beiden bekommen zwei Kinder in der Ehe, die ständigen Einmischungen von B in allen Belangen von D nehmen zu und werden untragbar, deshalb werden B verbale Grenzen gesetzt und um einhaltung dieser gebeten, ...vergebens, so das mittlerweile der Kontakt auf guten Tag beschrenkt ist. B ist mittlerweile 80 Jahre, die im Anbau wohnende Tante 82 Jahre, diese bricht sich nach einem Sturz einen Wirbel, wird stationär behandelt,und lässt sich auf eigenen Wunsch vorzeitg aus dem Krankenhaus entlassen, bedarf aber Pflege da diese nicht allein zurecht kommt.
In Arbeitsabwesenheit von D lässt B ein Pflegebett zu sich nach oben in die Wohnung verbringen, ohne vorher dies nur einmal D gegenüber erwänht zu haben , D kommt von der Arbeit und im selbigen Augenblick hält ein Rettungswagen vor dem Grundstück, D verlangt von B aufklärung was hier gerade passiert welches B beantwortet das geht dich nichts an du erzählst mir ja auch nicht was bei dir los ist, und lääst ihre pflegebedürftige Schwester nach oben bringen,welches nur unter sehr schwierigen Bedingungen möglich war da die Wirbelbruchpatientin von der Trage genommen werden musste da sich ein Transport nach oben als unmöglich erwies. Wie gesagt besagte Tante hat nebenan Wohnrecht dort währe es ebenerdig gewesen und so ein dortiges Pflegen nicht unmöglich, aber da B schon immer macht was sie will ist es in dem Fall eben auch so gelaufen.
Gespräche mit dem Pflegedienst ergaben das die beiden Damen zweimal die Woche eine Unterstützung erhalten möchten damit die Tante gewaschen wird, dies bezahlen sie privat damit ihnen da keiner"reinfunken" kann, der Pflegedienst ist der Auffassung das man die beiden mal lassen sollte, man wird ja sehen.
Hat D nun wirklich keine Handhabe dieses zu unterbinden`? Den allein der Gedanke das die 80 Jährige B die 82 Jährige Tante pflegen will, die die sonnst nicht mal in der Lage ist ihren Sonnenschirm vom Boden zu holen,erscheint D absurd.

Aufgrund der Auseinandersetzung in diesem Fall, besagte B macht und tut ansonnsten auch was ihr passt,holt Handwerker ins Haus und lässt ungefragt Arbeiten durchführen, zum Beispiel Räumliche Veränderungen wo D sagte er möchte das nicht ohne vorherige Absprache mit ihm, und wenn dann auch nur wenn es Sinn macht, was sie ignoriert weil er ja gar nichts zu sagen hätte sie könne tun und lassen was sie wolle, hat sie nun ein Testament aufsetzen lassen in dem steht das D mit dem Haus abgefunden wurde-was ja so nicht ganz stimmt denn es war einhalb- und deshalb die Enkel nun allein das vorhandene Barvermögen erhalten sollen.
Also hat er dann keinen Anspruch mehr an einem sogenannten Pflichtteil????

Am dringlichsten währe aber erst einmal zu erfahren ob B tatsächlich so eigenmächtig handeln durfte in der Angelegenheit mit der Tante. Ich habe gesagt das kann ich mir n i c h t vorstellen kenn mich damit aber nicht aus, und würde mich freuen hier Antworten dazu zu bekommen!!
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  #2  
Alt 23.05.2010, 21:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Wohnrecht Freifahrtschein?

Ich versuche mal zu sortieren.
B hat ein Nießbrauch, wobei in der Überschrift ein Wohnrecht benannt wird.
Dies ist ein großer Unterschied. Der Nießbraucher tut so, wie ein Eigentümer!

Wenn B ein Nießbrauch hat, kann sie auch die Tante aufnehmen. B kann ausziehen, an jeden vermieten, ohne D zu fragen. Die Miete bekommt B und nicht D.

B muss keine Auskunft erteilen. Damit hat B Recht.

Sie ziehen selbst BGB §1093 an.
Was soll unterbunden werden?

B kann mit Ihrem Vermögen machen was sie will und muss keine Rechenschaft abgeben.

Es kommt darauf an, wie das Testament abgefasst worden ist. Der Inhalt des Testaments ist nicht bekannt! Es kann nicht entnommen werden, ob D enterbt worden ist.

Wurde D enterbt, steht ihm ein Pflichtteil zu. Hier sind div. Dinge zu berücksichtigen!

War A und B Eigentümer der Immobilie.
Dann wurde nur der Nachlass vom A vererbt. Dann gehört D nur ein Viertel der Immobilie.
Die Hälfte der Immobilie ist Eigentum von B und B hat auch ein Viertel von A geerbt.
B gehören somit dreiviertel der Immobilie. Diese geht in den Nachlass.

War nur A Eigentümer der Immobilie, dann hat D die Hälfte geerbt und B die andere Hälfte.

Die Enkel sollen das Barvermögen bekommen. Ist dies ein Vermächtnis, den die Enkel von D fordern können und D erbt den restlichen Teil der Immobilie!

Wer soll den Anteil der Immobilie erhalten?
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  #3  
Alt 24.05.2010, 12:55
Apfelblüte Apfelblüte ist offline
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Apfelblüte befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wohnrecht Freifahrtschein?

Zuerst einmal vielen dank für die Antwort, ich versuche es noch mals zu verdeutlichen,.........ich habe mal um die Urkunde gebeten, die der Notar aufgesetzt hat, .....

1.A war alleiniger Eigentümer so das B und D je zu einhalb geerbt haben.

2. Wohnrecht oder Niessbrauch weis ich nicht ich stelle den Absatz aus dem Vertrag hier noch mals ein:Als Gegenleistung für die Übertragung des Grundbesitzes bzw. der Miteigentumaanteile gewährt der erschienene seiner Mutter ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht unter Ausschuss des jeweiligen Eigentümers gemäss Paragr.1093BGB an der bislang von ihr bewohnten in sich abgeschlossenen im Obergeschoss rechts des Hauses gelegenen Wohnung zur grüsse von c.a 80 m2, die mit der Ausübung des Wohnrecht verbundenen Kosten sowie alle mit der von ihr bewohnten Wohnung verbundenen Nebenkosten trägt die Wohnungsberechtigte selbst.
=war ein langer Weg die Dame zur Zahlung von zumindest ein wenig dazu beizusteuern`)

Ferner übernimmt der Erschienene das durch die im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesicherte Wohnrecht zu gunsten von"Tante" welches die Erschienenen durch Vereinbarung vom 13. April 88 bestellt haben.


Dann kommt folgendes: Schliesslich beantragen und bewilligen wir die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten von B mit dem sich aus Paragraph5 dieses Vertrages-siehe oben- ergebenen Inhalt an rangbereiter Stelle im Grundbuch......wobei die Unentgeltlichkeit des Wohnrechts und die Befristung auf die Lebenszeit der Berechtigten nicht im Grundbuch eingetragen werden sollen.

So was hat sie denn nu? Wohnrecht oder Niessbrauch? Unterbunden werden soll die Tatsache das sie als 80 Jährige meint ihre Schwester 82 Wirbelbruchpatientin in dem Haus zu pflegen obwohl die Tante nebenan Wohnrecht hat, und die Pflege dort stattfinden kann ohne Beeinträchtigung, die Beeinträchtigung findest bei D statt weil dort nun jeden Abend der Pflegedienst klingelt,dabei die Kinder wach werden die in der 1. und 2. Klasse sind, D die Kosten für den mehrwasserverbrauch ect tragen darf, und all diese Dinge hinnehmen soll weil B das so will, also hat D dann keine Rechte?

Von welchen Anteil der Immobilie bezieht sich nun Ihre Frage? Denn das hat D ja überschrieben bekommen,sprich sämmtliche Miteigentumsanteile von B!

B hat ihrem Sohn netter Weise das Testament gezeigt so das er dort erlesen durfte das dort steht, D wurde mit der Übertragung der Immobilie abgefunden, sie beantragt Vollstreckung, die Enkel bekommen das Barvermögen, D hat keinen Anspruch mehr, die Enkel erhalten erstmals einen Betrag bei Beginn der Berufsausbildung über den Rest dürfen sie dann ab dem18 Lebensjahr verfügen.


Was D auch nicht weiter belastet weil er nie etwas von seiner Mutter haben wollte, es geht hier ja auch in der Hauptsache darum geklärt zu bekommen ob D nun wirklich keine Rechte hat das solche gravierenden Dinge wie das ins Haus holen der Tante mit ihm abgesprochen sein müssten oder ob eben B hier im Recht ist so zu handeln. D hat bedenken das durch die eigenmächtige Aktion sich der Gesundheitszustand der Tante verschlechtern könne, wenn dort im Haus oben jemand zu schaden kommt, spricht fällt ect, dann kommt das auf D zurück da dieser dann ja helfend eingreifen muss, denn ansonnsten ist es doch unterlassene Hilfeleistung?! Er wird also durch das Handeln seiner Mutter in eine Situation gebracht die er ja so gar nicht dulden möchte!

Oh je wieder so lang geworden...... ich hoffe das es nun so verständlicher ist.


Oh und dann gibt es ja auch ein neues Gesetz in Bezug auf"Erben", wie sieht es da denn aus, D ist zwar nun Eigentümer auch von dem Haus der Tante, aber wenn diese verstirbt, da gibt es ja noch Neffen die als Erben in Betracht kommen, haben diese dann auch Anspruch auf die Immobilie die sich auf D s Grund und Boden befindet`? Und wenn ja wie sieht dieser dann aus?
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  #4  
Alt 24.05.2010, 14:44
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AW: Wohnrecht Freifahrtschein?

Entschuldigung zu dieser Feststellung!
Anscheinend sind Sie immer noch unzufrieden, und wollen alles an sich anreißen.
Die Dame ist Ihre Mutter und sie hat auf Ihr Eigentum zu Gunsten von D verzichtet.
Was wollen Sie noch mehr. Lassen Sie doch Ihre Mutter ihren Lebensabend in Ruhe dort verbringen. Über soviel Undank kann ich mich aufregen.
Für die Streitigkeiten gehören immer zwei.
Ihre Mutter hat Wohnrecht und kann die Tante, Schwester bei sich aufnehmen.
Lesen Sie BGB § 1093 dort steht alles.
Dass ein Wohnrecht verlangt wird, zeigt sich, dass man Sie kennt und sie Ihre Mutter sonst von dem Ihnen überlassenen Eigentum rausschmeißen würden.
Ohre Mutter kann mit Ihrem Vermögen machen was sie will. Und nach meinem empfinden macht sie es richtig.

Ihre Mutter zeigt Herz und kümmert sich um die Verwandten!

Sie haben Angst, dass durch Erbschaft Si ein Ihrer Habgier eingeschränkt werden.
Die Tante war niemals Eigentümer der Immobilie und deshalb hat keiner Anspruch auf die Immobilie.

Wenn die Tante Vermögen hat, sollte diese ein Testament machen. In dem Sie nicht auftauchen.

Ihrer Mutter würde ich den Rat geben, die Schenkung wegen Undanks rückgängig zu machen.


In diesem Sinn
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  #5  
Alt 25.05.2010, 10:01
Apfelblüte Apfelblüte ist offline
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AW: Wohnrecht Freifahrtschein?

Sehr geehrter Wahrsager, vielen Dank für Ihre Antwort, auch die nehm ich an, nur ein kleines Missverständniss möchte ich aus dem Weg räumen, zuerst einmal, es handelt sich n i c h t um meine Mutter sondern um die Mutter eines Bekannten, sollte es nun so rüber gekommen sein das hier irgendjemand irgendwem etwas nicht gönnt dann schreibe ich wohl sehr konfus, es ging hier lediglich um die Frage ob B dies tun dürfe ohne Absprache mit dem Sohn, nicht mehr und nicht weniger,da ich nicht zur der Familie gehöre kann ich also wohl kaum etwas an mich reissen wollen, schon allein von daher versteh ich nun Ihre Antworten nicht wirklich, es wurde eine Frage mit etwas hintergrund gestellt damit man sich vielleicht ein Bild machen könne,das dies nun von Ihnen so dermassen ausgelegt wird find ich schon seltsam! Trotzdem noch mals vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
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  #6  
Alt 25.05.2010, 12:26
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AW: Wohnrecht Freifahrtschein?

Entschuldigung zu dieser Feststellung!
Hatte ich bereits ausgeführt!
Dann nehmen Sie das Persönliche heraus und setzen dort D ein.

Die Frage: kann jemand mit einem Wohnrecht eine Verwandte aufnehmen.
Ja kann derjenige!
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