Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Baurecht

Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.02.2010, 13:51
felix felix ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 2
felix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Idee Wintergarten ungenehmigt gebaut

Angenommen Nachbar A hat einen Wintergarten ohne Genehmigung gebaut, dabei die Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht beachtet.

Es fehlt eine Brandwand.

Frage:
Was passiert, wenn das Bauamt davon Wind bekommt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Was passiert, wenn der Nachbar B seine Genehmigung für eine Brandwand nicht erteilt, weil diese seine Aussicht beeinträchtigt?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.02.2010, 15:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut

Liegt ein Verstoß vor und der Wintergarten kann nicht geheilt werden, droht notfalls der Abriss!

Wenn eine Brandwand legal ist, kann sie gebaut werden. Eine Aussicht, Sicht von der Nordsee bis zu den Alpen, gibt es nicht. Im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes gibt es den §§ Abstand von Lichtöffnungen.

Muss eine Abstandsfläche eingehalten werden, und der Nachbar übernimmt keine Baulasteintragung auf seinem Grundstück, kann die Baulichkeit nicht gebaut werden.
Eine Baulast bedeutet, dass der Nachbar auf seinem Grundstück die Abstandsfläche des Nachbarn übernimmt. Es entstehen evtl. Nachteile, wenn man selbst bauen will. Es werden dann 3 m + der Abstandsfläche des Nachbarn. Dies kann dann sein, dass innerhalb von 6 Metern auf seinem Grundstück nicht gebaut werden kann.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.02.2010, 18:24
felix felix ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 2
felix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut

Danke für die rasche Antwort. Find ich wirklich klasse!

Gibt es denn Anforderungen an die Brandwand (Breite bzw. Höhe?) Muss diese über die Länge bzw. Höhe des Wintergartens hinausragen?

Kann denn "dahinter" dann ohne Einschränkung gebaut werden oder gibt es dafür auch Auflagen (z.B. Brandhemmend, kein Alu etc.).

Geändert von felix (23.02.2010 um 18:26 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.02.2010, 19:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut

Was genau errichtet werden muss, hängt technisch von vielen Faktoren ab.
Eine Brandwand ist in Feuerwiderstandsklasse F 90 A auszuführen, standsicher sein und ein Feuerüberschlag muss verhindert werden. Sie ragt deshalb über brennbares Material hinaus.
Brennbares Material kann dann auf beiden Seiten Verwendung finden.


Brandwände kann man gut erkennen, wenn über einem Dach eine gemauerte Wand hinausragt. Man sieht dies z. B. bei Reihenhäusern die im Block Brandwände erhalten müssen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grenzbebauung, keine brandwand, ungenehmigt, wintergarten


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wintergarten oder Terassendach an Grundstücksgrenze alaydrien1 Nachbarschaftsrecht 3 21.02.2009 17:35
Grenzbebauung für Wintergarten Tojas Baurecht 6 04.09.2007 10:52
Abstand Wintergarten Eisdorfer Nachbarschaftsrecht 4 13.04.2007 20:36


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1