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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Angenommen Nachbar A hat einen Wintergarten ohne Genehmigung gebaut, dabei die Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht beachtet.
Es fehlt eine Brandwand. Frage: Was passiert, wenn das Bauamt davon Wind bekommt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Was passiert, wenn der Nachbar B seine Genehmigung für eine Brandwand nicht erteilt, weil diese seine Aussicht beeinträchtigt? |
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#2
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AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut
Liegt ein Verstoß vor und der Wintergarten kann nicht geheilt werden, droht notfalls der Abriss!
Wenn eine Brandwand legal ist, kann sie gebaut werden. Eine Aussicht, Sicht von der Nordsee bis zu den Alpen, gibt es nicht. Im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes gibt es den §§ Abstand von Lichtöffnungen. Muss eine Abstandsfläche eingehalten werden, und der Nachbar übernimmt keine Baulasteintragung auf seinem Grundstück, kann die Baulichkeit nicht gebaut werden. Eine Baulast bedeutet, dass der Nachbar auf seinem Grundstück die Abstandsfläche des Nachbarn übernimmt. Es entstehen evtl. Nachteile, wenn man selbst bauen will. Es werden dann 3 m + der Abstandsfläche des Nachbarn. Dies kann dann sein, dass innerhalb von 6 Metern auf seinem Grundstück nicht gebaut werden kann. |
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#3
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AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut
Danke für die rasche Antwort. Find ich wirklich klasse!
Gibt es denn Anforderungen an die Brandwand (Breite bzw. Höhe?) Muss diese über die Länge bzw. Höhe des Wintergartens hinausragen? Kann denn "dahinter" dann ohne Einschränkung gebaut werden oder gibt es dafür auch Auflagen (z.B. Brandhemmend, kein Alu etc.). Geändert von felix (23.02.2010 um 18:26 Uhr). |
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#4
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AW: Wintergarten ungenehmigt gebaut
Was genau errichtet werden muss, hängt technisch von vielen Faktoren ab.
Eine Brandwand ist in Feuerwiderstandsklasse F 90 A auszuführen, standsicher sein und ein Feuerüberschlag muss verhindert werden. Sie ragt deshalb über brennbares Material hinaus. Brennbares Material kann dann auf beiden Seiten Verwendung finden. Brandwände kann man gut erkennen, wenn über einem Dach eine gemauerte Wand hinausragt. Man sieht dies z. B. bei Reihenhäusern die im Block Brandwände erhalten müssen. |
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| Stichworte |
| grenzbebauung, keine brandwand, ungenehmigt, wintergarten |
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