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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Wintergarten oder Terassendach an Grundstücksgrenze
Nachbar A möchte auf seiner Seite der Terrasse gerne einen Wintergarten oder eine Überdachung bauen. Dagegen hat Nachbar B eigentlich nichts einzuwenden. Bauauflage der Stadt ist allerdings eine 3m hohe Brandschutzmauer. Die findet Nachbar B nicht toll. Bereits die Hälfte der Anwohner der Wohnsiedlung hat solche Baumaßnahmen durchgeführt und genehmigt bekommen. Wenn die Stadt die Genehmigung erteilt, kann Nachbar B die Durchführung trotzdem boykottieren, auch wenn A alle Kosten für die Erstellung der Mauer trägt?
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#2
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AW: Wintergarten oder Terassendach an Grundstücksgrenze
Es sieht so aus, dass Grenzbebauung vorgegeben wird. Dann ist das als genehmigt anzusehen.
Sind Abstandsgrenzen einzuhalten, dann kann der Bau gekippt werden. Inwieweit liegt denn vom Nachbar schon die Genehmigung durch Unterschrift vor? |
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#3
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AW: Wintergarten oder Terassendach an Grundstücksgrenze
Es sieht so aus, dass Grenzbebauung vorgegeben wird. Dann ist das als genehmigt anzusehen.
Sind Abstandsgrenzen einzuhalten, dann kann der Bau gekippt werden. Inwieweit liegt denn vom Nachbar schon die Genehmigung durch Unterschrift vor? Es sind eigentlich keine Grenzabstände einzuhalten, nur die Trennmauer zwischen den Terrassen muss entsprechend aus Feuerschutzgründen erhöht werden. Diese Bebauung ist hier in unserer Siedlung auch schon diverse Male genehmigt worden und man meinte von Seiten der Stadt auch, "wenn einmal ein Präzedenzfall geschaffen worden sei, hätten wir in jedem Fall ein Recht auf eine Baugenehmigung". Die Nachbarin haben wir bisher nicht groß informiert, da die Aktion erst in ca. 4 Jahren ansteht. Zudem wäre ein Bau innerhalb eines Jahres zwingend, da die Genehmigung dann verfällt und man dann nur mit einem Abstand von 2 m bauen dürfte. Wenn wir jetzt genehmigen und bauen und unsere Nachbarin nicht, dürfte sie nach einem Jahr einen Terrassenanbau nur mit 2 m Abstand zu unserem Grundstück durchführen. Wir wollten eigentlich nur wissen, ob eine Zustimmung vom Nachbarn überhaupt nötig ist, wenn die Stadt eine Genehmigung erteilt. Zudem wäre die Unterschrift jetzt wertlos, wenn die Nachbarin z.B. bald ihr Haus verkaufen würde und der neue Nachbar wäre nicht einverstanden. Wir dachten deshalb daran, uns notariell dieses Einverständnis einzuholen und im Gegenzug die Überbauung auf unser Grundstück zu akzeptieren (ohne finanziellen Ausgleich), sowie eine Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Hier reicht meines Wissens nämlich nur eine notarielle Vereinbarung aus. Sie hat aber vor ein paar Tagen das Terrassendach eines Nachbarn bewundert, vielleicht kann man sich ja doch zusammen schließen und gemeinsam bauen. Zu überlegen wäre auch, ob man ein "flexibles" Dach an der Unterkonstruktion montiert, welches man wie eine Markise einfahren kann. Dann würde das Ganze nicht unter Terrassendach fallen, denn als feste Anbauten gelten nur solche, welche feste Dachflächen über 10 qm vorweisen. Es gibt Überdachungen, die sich wie Jalousien kippen lassen. Der Hersteller wirbt sogar mit "baugenehmigungsfrei". Lehnt er sich mit der Äußerung zu sehr aus dem Fenster? Aber wenn es genehmigungsfrei ist, brauchen wir auch nicht die Zustimmung des Nachbarn einzuholen. Z.Zt. haben wir einen Pavillon auf der Terrasse, der nicht unter irgendwelche Regelungen fällt und unsere Nachbarin auch nicht stört. Wir möchten nur alles 100 % abklären, damit nicht teure Überraschungen ins Haus stehen (Rückbau). Wir haben noch von einem Architekten die Information, das z.B. Fahrrad-Unterstände unter 10 qm trotz fester Überdachung ohne Genehmigung errichtet werden dürfen und keiner Abstandsvorschrift unterliegen, d.h. auf Grenze gesetzt werden dürfen. Stimmt das? |
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#4
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AW: Wintergarten oder Terassendach an Grundstücksgrenze
Sie müssen unterscheiden zwischen Hauptbauten und Nebenbauten.
Dann, was baurechtlich ohne Genehmigung gebaut werden kann, unterliegt meistens auch dem Nachbarschaftsrecht. Eine Aussage, ist nicht baugenehmigungspflichtig, stimmt schon. Der Unternehmer hat hiermit Recht. Es gilt jedoch nur, wenn alle anderen Dinge auch zusammenpassen. Stimmen das Baufenster und Grundflächenzahl? Auch eine Terrasse ist zu berücksichtigen. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfl...zahl_.28GRZ.29 Was für den einen gilt, kann für den nächsten Bau nicht gelten, Gerichte betrachten Einzelfälle. Wenn der Nachbar sich gestört fühlt, dann wird evtl. nicht gebaut. |
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| terrassenüberdachung |
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