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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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wiederherstellung meiner Terrasse
Hallo,
wie haben eine Doppelhaushälfte, wobei mein Haus etwas versetzt nachhinten steht und somit des Nachbarn Wand die Grenzwand ist. mein "netter" Nachbar hat nun diese Wand abdichten lassen, musste also auf mein Grundstück und hat es dabei etwas verwüstet, die lasse ich gerade durch meinen und seinen Anwalt klären. Frage ist nun: Ich hatte eine Terrasse an dieser Grenzwand, dort hat die Baufirma nun ca 80 cm aufschnitten und die Kellerwand saniert. Da der Streifen nun aus der Terrasse geschnitten ist udn es somit keine Bindung zum anderen noch verbliebenen Beton und den Fliesen mehr gibt, muss er dann das entsorgen der restlichern Terrasse, das neu betonieren und die kompletten Fliesen bezahlen, oder nur den 80cm Streifen? Die Fliesen sind nicht mehr erhältlich. Tschüß |
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#2
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AW: wiederherstellung meiner Terrasse
Da Sie schon beim Anwalt sind, vertrauen Sie doch dem!
Es wäre hier nun eine weitere Rechtsberatung, die nicht erlaubt ist und nicht Sinn des Forums ist. Ein paar Hinweise: Das Hammerschlag- und Leiterrecht wurde inanspruch genommen. Da wird vorher eine gemeinsame Besichtigung, Bestandsaufnahme gemacht, Fotos. Dann wird eine Kaution gefordert, Schätzung des Schadens der entstehen kann. Vorher fängt der Nachbar nicht an. Nun liegt der Beweis bei Ihnen, wie es aussah, was zerstört worden ist! Ob Fliesen in einem Streifen hingenommen werden muss, wird dann das Gericht klären! Ich bin der Meinung ja! Ein Problem ist, man kann an der Wand das Erdreich nicht genügend verdichten. Es würde die Hauswand eindrücken. Auch muss diese Verdichtung lagenweise durchgeführt werden. Hier sollte nach jeder Lage von höchstens 20 cm mindestens eine Verdichtung erfolgen. Eine Verdichtung durch einschlämmen ist unwirksam. Der vorhandene Unterbeton wird seitlich angebohrt und dort kommen Moniereisen hinein. Dann gibt es wieder eine tragfähige Gesamtfläche. |
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