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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 14.11.2005, 09:00
mcbealbalu
Gast
 
Beiträge: n/a
wiedererrichtung einer stützmauer

Unser Nachbargrundstück lie gt ca 1 m tiefer als unseres. Der Höhenunterschied wurde - wie in den anderen Grundstücken unserer Straße durch eine Stützmauer aufgefangen. Beim Kauf unseres Hauses vor mittlerweile 10 Jahren war die Mauer zerfallen. Der Vorbesitzer gab damals an, die Grundstücksgrenze nachgemessen zu haben und die Wiedererrichtung der Mauer sei Angelegenheit des Nachbarn. Z Zt wächst dort Efeu- nach Ansicht unseres Nachbarn ausreichend, um das Erdreich zu halten. Wir denken, dass mittlerweile heftige Erosionsbewegungen auf unerer Seite eintreten und hätten daher gerne wieder eine Mauer. Wer ist für die Errichtung zuständig? Eine Anfrage beim Katasteramt ergab, dass die Mauer 1952 eingemessen wurde ( die Häuser wurden in den 30er Jahren gebaut). Sie sei 15,50 m lang und befinde sich an einem Ende zu 12 cm auf dem Nachbarbrundstück, am anderen zu 8cm auf unserem.
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  #2  
Alt 14.11.2005, 12:57
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: wiedererrichtung einer stützmauer

Hier kommt es darauf an, von welchem Grundstück aus mangels Stützmauer Beeinträchtigungen auftreten. So könnten ja von höhergelegenen Objekt durch Erdbewegungen Nachteile an Ihrem Objekt entstehen, sofern keine Stützmauer gebaut wird. Und ich verstehe Ihre Argumentation so, dass Sie ja auch dieses befürchten. Haben Sie schon einmal beim Bauamt einen Einblick in Ihre Bauakte genommen, ob dort etwas von einer früher vorhandenen Stützmauer auf Ihrem Grundstück steht? Sie können Ihre Befürchtungen aber auch mit dem Bauamt besprechen und dort fragen, ob der Nachbar für die Errichtung einer Stützmauer zuständig wäre, da Sie durch das Nachbargrundstück Immissionen befürchten.
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  #3  
Alt 14.11.2005, 15:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.873
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wiedererrichtung einer stützmauer

Es kommt zuerst darauf an, wer den Höhenunterschied zu vertreten hat. Dieser hat die Mauer zu errichten.
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  #4  
Alt 15.11.2005, 10:30
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: wiedererrichtung einer stützmauer

Gibt es bei Ihrem zuständigen Bauamt noch Akten über die in der Vergangenheit erteilte Baugenehmigung für Ihr Haus bzw. Sie haben als Nachbar ggf. das Recht, in die Bauakte des 1 m tiefer gelegenen Nachbarobjektes einzusehen. Sofern bei Planung Ihres Hauses bereits Erdaufschüttungen bekannt waren, müsste im Rahmen der Baugenehmigung hier ggf. eine Auflage gemacht worden sein, wie und wodurch diese Erdaufschüttung gesichert werden musste. Dadurch könnte man feststellen lassen, wer a) in der Vergangenheit für die Errichtung (im Rahmen der Baugenehmigung) der Stützmauer zuständig war und b) wer für den Erhalt oder die Wiederherstellung der Stützmauer zuständig ist. Im übrigen unterliegen Stützmauern in verschiedenen Bundesländern der Genehmigungspflicht wegen statischen Angaben usw. Also bitte auch erkundigen, ob hier etwas vorgelegen hat.
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  #5  
Alt 15.11.2005, 19:29
mcbealblau mcbealblau ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 4
mcbealblau befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: wiedererrichtung einer stützmauer

danke für die Antworten. Das Haus wurde in den 30ern gebaut- ich fürchte, da gibt es keine Unterlagen beim Amt mehr- auch bzgl der Frage, wer hat die Mauer errichtet. Werde mich aber nochmals erkundigen - bisher bin ich zum Katasteramt geleitet worden- aber vielleicht sollte ich beim Bauamt fragen.Melde mich wenn ich Näheres weiß
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  #6  
Alt 13.01.2006, 12:18
mcbealblau mcbealblau ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2005
Beiträge: 4
mcbealblau befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: wiedererrichtung einer stützmauer

Ich habe mit einer Garztenarchitektin gesprochen- unser Grundstück sei durch das Fehlen der Mauer nicht gefährdet. Daher habe ich auf weitere Schritte verzichtet. Vielen Dank für die Hilfe.
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