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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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#1
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Hallo,
Arbeitnehmer möchte nach dreijähriger Elternzeit wieder beim alten Arbeitgeber arbeiten.Vereinbahren erst einmal auf 400Euro Basis zu arbeiten. Arbeitgeber verlangt aber vorher, das Arbeitnehmer erst einmal kündigt um dann wieder neu anzufangen.Ist dies rechtens? Ist es überhaupt vom Vorteil,das Arbeitnehmer kündigt,auch wenn Arbeitgeber ihn nach Elternzeit nicht wieder einstellen kann(da 40 Stunden Dienst mit Kind unmöglich sind).Oder muß Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen? MfG |
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#2
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AW: Wiedereinstieg nach Elternzeit
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall im Recht.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit besagt, dass man so einsteigen muss wie man aufgehört hat. Die Frau/Mann hat auch nur ein Recht auf gleichwertige Anstellung aber nicht auf den ursprünglichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet bei Stundenreduzierung den Arbeitnehmer wieder arbeiten zulassen, d.h. der Arbeitnehmer muss offiziell kündigen oder nach Beendigung des Erziehungsurlaubes wieder so arbeiten wie vorher (es gibt nachwievor ein bestehendes Arbeitsverhältnis/-vertrag) - Arbeitgeber darf garnicht kündigen lt. Mutterschutzgesetz! Und dieses gilt bis zum letzten Tag des Erziehungsurlaubes. |
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#3
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AW: Wiedereinstieg nach Elternzeit
Wenn Arbeitnehmer nach Elternzeit kündigt und keine neue Arbeitsstelle findet, bekommt er dann auf Grund seiner Kündigung die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld?
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#4
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AW: Wiedereinstieg nach Elternzeit
So weit ich weiss wird hier keine Sperre erhoben, aber ein Anruf auf dem Arbeitsamt genügt, da bekommen Sie Auskunft.
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