![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
wichtige frage zum thema testament
hallo hab eine frage und brauche eure meinung,folgender fall:
ehemann mit tochter heiratet frau mit tochter. ehemann verstirbt und hinterlässt wohnung und sparbücher diese sollen wie folgt vererbt werden.ehefrau erbt sparbücher und girokonto.und niesbrauch an der wohnung.wohnung selber soll sohn der leiblichen tochter erhalten.wenn seine ehefrau verstirbt erhält seine leibliche tochter den niessbrauch an der wohnung.zusatz im testament falls seine leibliche tochter anspruch auf ihren pflichtteil erhebt muss sie sich an ihren sohn halten. jetzt liegt ehefrau im sterben .meine frage ist :leibliche tochter der ehefrau steht als alleinerbin in ihrem testament .hat die tochter des vaters darauf auch noch einen anspruch ? VIELEN DANK FÜR EURE MEINUNG SUMMER |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: wichtige frage zum thema testament
Ein Pflichtteilsberechtigter stellt seine Forderungen an den oder die Erben.
Die Bestimmung einer Person, die den Pflichtteil allein tragen soll, geht m. E. nur, wenn die Person eine Schenkung erhalten hat. Die Ehefrau bekommt einen Nießbrauch, den sie bis zum Tod nutzen kann. Danach soll die Tochter den Nießbrauch erhalten. Ich bin unschlüssig. Es kann sein, dass die Ehefrau nur vorübergehender „Erbe“ oder Vermächtnisnehmer ist und dann die Tochter den Nießbrauch bekommt. Es ist ratsam für eine Beratung einen Notar aufzusuchen. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: wichtige frage zum thema testament
Wenn das Testament wirksam ist (d. h. vom Testierenden eigenhändig geschrieben und unterschrieben), dann tritt die darin angeordente Erbfolge ein. In dem geschilderten Bespielsfall bedeutet dies, dass die leibliche Tochter der Ehefrau deren Alleinerbin wird.
Allerdings können pflichtteilsberechtigte Personen dann gegen die Alleinerbin Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Tochter des Vaters ist mit der im Sterben liegenden Ehefrau nicht verwandt (es sei denn, sie wurde adoptiert). Sie ist damit nicht pflichtteilsberechtigt. Allerdings ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt! Wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der jeweilige Pflichtteil ist bzw. die Pflichtteilsquote kann man mit dem Pflichtteilrechner herausfinden. Da muss man nur ein paar Fragen beantworten und dann wird automatisch der Pflichtteil berechnet. http://www.pflichtteilrechner.de |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: wichtige frage zum thema testament
Zitat:
Er hatte ein Testament wie oben beschrieben, Enkel Erbe, Ehefrau Erbe und Vermächtnisnehmer, Tochter Vermächtnisnehmer. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| steht Testament dem Hausverkauf im Weg? | patchi | Erbrecht | 4 | 26.10.2007 17:00 |
| Neues Thema alter Baum. Altes Thema Baum an Grundstücksgrenze. | GnBObelix | Nachbarschaftsrecht | 2 | 22.08.2007 21:46 |
| Das leidige Thema: Baum in grenznähe | Nicht_Jurist | Nachbarschaftsrecht | 9 | 27.07.2007 12:40 |
| Testament auf Gegenseitigkeit | mannihe | Erbrecht | 2 | 09.06.2007 11:16 |
| Bayer.Rundfunk sucht Interviewpartner zum Thema Elternunterhalt | jonatha | Familienrecht | 0 | 05.10.2006 19:32 |