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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 04.12.2007, 12:22
summer7 summer7 ist offline
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Registriert seit: 04.12.2007
Beiträge: 1
summer7 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
wichtige frage zum thema testament

hallo hab eine frage und brauche eure meinung,folgender fall:
ehemann mit tochter heiratet frau mit tochter.
ehemann verstirbt und hinterlässt wohnung und sparbücher diese sollen wie folgt vererbt werden.ehefrau erbt sparbücher und girokonto.und niesbrauch an der wohnung.wohnung selber soll sohn der leiblichen tochter erhalten.wenn seine ehefrau verstirbt erhält seine leibliche tochter den niessbrauch an der wohnung.zusatz im testament falls seine leibliche tochter anspruch auf ihren pflichtteil erhebt muss sie sich an ihren sohn halten.
jetzt liegt ehefrau im sterben .meine frage ist :leibliche tochter der ehefrau steht als alleinerbin in ihrem testament .hat die tochter des vaters darauf auch noch einen anspruch ?

VIELEN DANK FÜR EURE MEINUNG SUMMER
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  #2  
Alt 05.12.2007, 12:17
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wichtige frage zum thema testament

Ein Pflichtteilsberechtigter stellt seine Forderungen an den oder die Erben.
Die Bestimmung einer Person, die den Pflichtteil allein tragen soll, geht m. E. nur, wenn die Person eine Schenkung erhalten hat.

Die Ehefrau bekommt einen Nießbrauch, den sie bis zum Tod nutzen kann. Danach soll die Tochter den Nießbrauch erhalten. Ich bin unschlüssig. Es kann sein, dass die Ehefrau nur vorübergehender „Erbe“ oder Vermächtnisnehmer ist und dann die Tochter den Nießbrauch bekommt.

Es ist ratsam für eine Beratung einen Notar aufzusuchen.
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  #3  
Alt 11.12.2007, 12:16
Erbrechtler Erbrechtler ist offline
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Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 12
Erbrechtler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: wichtige frage zum thema testament

Wenn das Testament wirksam ist (d. h. vom Testierenden eigenhändig geschrieben und unterschrieben), dann tritt die darin angeordente Erbfolge ein. In dem geschilderten Bespielsfall bedeutet dies, dass die leibliche Tochter der Ehefrau deren Alleinerbin wird.
Allerdings können pflichtteilsberechtigte Personen dann gegen die Alleinerbin Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Die Tochter des Vaters ist mit der im Sterben liegenden Ehefrau nicht verwandt (es sei denn, sie wurde adoptiert). Sie ist damit nicht pflichtteilsberechtigt.
Allerdings ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt!

Wer pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der jeweilige Pflichtteil ist bzw. die Pflichtteilsquote kann man mit dem Pflichtteilrechner herausfinden. Da muss man nur ein paar Fragen beantworten und dann wird automatisch der Pflichtteil berechnet.

http://www.pflichtteilrechner.de
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  #4  
Alt 11.12.2007, 16:37
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: wichtige frage zum thema testament

Zitat:
Zitat von Erbrechtler
Allerdings ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt!
Der Ehemann ist doch schon lange verstorben.

Er hatte ein Testament wie oben beschrieben, Enkel Erbe, Ehefrau Erbe und Vermächtnisnehmer, Tochter Vermächtnisnehmer.
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