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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 19.07.2010, 18:01
murml murml ist offline
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murml befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
WG ohne Mietvertrag, ein Mieter möchte nicht ausziehen

Hallo,

ich hätte eine Frage aus Vermietersicht. Ich habe kürzlich eine Wohnung gekauft, um selbst dort einzuziehen. Die Mieter in dieser Wohnung haben in den letzten Jahren sehr häufig gewechselt. Momentan wohnt dort eine WG (Mieter A, B, C, D) ohne Mietverträge. Mieter A, B, C, D überwiesen bisher die Miete direkt an den Vermieter. Nun hat es sich glücklicherweise so ergeben, dass Mieter A, B, C zum 01.09. selbst gekündigt haben. Nur Mieter D möchte bis 01.12. dort wohnen bleiben.
Meine Fragen:
1. Wie finde ich heraus, wer Hauptmieter ist?
2. Wenn Mieter D erst zum 01.12. ausziehen möchte, wie funktioniert das mit der Miete?
- Muss Mieter D die komplette Miete für die Wohnung bezahlen?
- Müssen die Mieter A, B, C die Miete weiter zahlen bis zum 01.12.?
Es ist eine ziemlich blöde Situation für mich, da ich den Mieter D eigentlich nicht „rausschmeißen“ möchte, andererseits aber bis dahin auch nicht umziehen kann und somit 2 Wohnung und Darlehen bezahlen müsste (was ich eigentlich auch nicht kann).

Danke für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 19.07.2010, 19:00
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
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AW: WG ohne Mietvertrag, ein Mieter möchte nicht ausziehen

Zuerst ist den Mietern der Eigentumswechsel mitzuteilen und nachzuweisen, Grundbuchauszug öder ähnliches, das Konto für die Mietzahlung zu nennen.

Mieter kann man nicht rausschmeißen. Es besteht Kündigungsschutz, BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen! BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung.


Kündigt der Mieter, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, für den Vermieter verlängert sich diese Kündigungsfrist gestaffelt nach Mietdauer, nach 5 und 8 Jahren um jeweils drei Monate.
Es bringt evtl. nichts, hier als Vermieter noch die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung muss begründet werden. Die Kündigung eines Untermietverhältnisses bedarf keiner Begründung.

Wenn A, B, C, D Mieter sind, dann können nur alle gemeinsam kündigen.
Dann kann sich der Vermieter einen aussuchen, bei dem die Miete einzuholen ist.

Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, dann kann wohl nur das Gespräch gesucht werden.
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  #3  
Alt 31.07.2010, 14:42
murml murml ist offline
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murml befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
WG ohne Mietvertrag, ein Mieter möchte nicht ausziehen

Hallo,

danke für die prompte Antwort!

Ich habe nun das Gespräch mit Mieter D gesucht. Dieser wohnt seit 1,5 Jahren in der Wohnung. Nun teilte er mir mit, dass er mit dem alten Vermieter im Juni diesen Jahres einen mündlichen Zeitvertrag vereinbarte und zwar bis zum 1.12. Er möchte auf keinen Fall früher ausziehen, außer ich zahle ihm 700 €.

- Gilt nun hier trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist?
- Kann man mündlich im nachhinein einen Zeitvertrag vereinbaren?
- Dürfen, wenn Mieter D nicht vor dem 1.12. auszieht, Handwerker z. B. zur Badrenovierung in die Wohnung? Müssen hierfür Fristen eingehalten werden?

Danke schon einmal für die Hilfe!
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  #4  
Alt 31.07.2010, 15:56
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
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AW: WG ohne Mietvertrag, ein Mieter möchte nicht ausziehen

Wenn es ein Zeitmietvertrag ist, dann muss er schriftlich, mit bestimmten Gründen BGB § 575, abgeschlossen werden. Dies ist nicht geschehen, somit ist es ein unbefristetes Mietverhältnis.

Eine Badrenovierung, -modernisierung kann durchgeführt werden. Diese ist rechtzeitig 3 Monate vor Beginn dem Mieter mitzuteilen. BGB § 554 Abs. 3

Es muss abgewogen werden, was wichtiger ist, 700 € zahlen oder die Wohnung nicht zurückbekommen.

Es ist eine Eigentumswohnung, es sollte die Frage geklärt werden, was erneuert werden kann, Was Gemeinschaftseigentum bzw. Sondereigentum ist.

Mit Kauf hätte auch Eigenbedarf angemeldet werden können!
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wg ohne mietvertrag


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