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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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wg ohne mietvertrag?!
als erstes vielen dank an alle die dieses forum betreuen, super seite.
meine frage ist ein wenig komplizierter, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen: nehmen wir mal an, es gibt eine mietwohnung die 4 mieter anmieten (A, B, C, D). alle sind gleichberechtigte mieter( wohngemeinschaft), alle unterschreiben auch den mietvertrag. nun wohnen mieter A, B, C und D zusammen. nach einiger zeit zieht mieter A aus und vermittelt einen neuen mieter ( E ) an den vermieter( wohnungsverwaltung). dieser akzeptiert den neuen mieter. genauso geht es weiter mit mieter B, C und D. nun wohnen für mieter A, B, C und D mieter E, F, G und H zusammen. es wurde aber kein neuer mietvertrag aufgesetzt für die neuen mieter ( E,F,G und H). diese wohnen 2 jahre in dieser wohnung ohne das ein mieterwechsel stattfindet.die miete wird auch immer pünktlich bezahlt. in der zwischenzeit verkauft die alte wohnungsverwaltung das haus an eine neue wohnungsverwaltung.mieter E,F,G und H haben jetzt natürlich keinen mietvertrag der von ihnen unterschrieben ist.die neue wohnungsverwaltung hat nur den mietvertrag von mieter A,B,C und D in ihren akten. lange rede kurzer sinn.. wie verhält es sich jetzt wenn die mieter E,F,G unf H zusammen aus ziehen wollen, muss die wohnung von ihnen renoviert werden? hat die neue wohnungsverwaltung irgend etwas in der hand wenn sie( mieter E,F,G,H) jetzt, sagen wir mal, in einer nacht und nebel aktion verschwinden würden und die wohnung verlassen? danke im vorraus |
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#2
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AW: wg ohne mietvertrag?!
Mieter gegenüber dem Vermieter sind A, B, C, D.
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form, BGB § 568, Form und Inhalt der Kündigung. Dies ist wahrscheinlich nicht geschehen! Alle 4 (A, B, C, D) sind Mieter und können nur gemeinschaftlich kündigen. Will nur einer aus dem Vertrag aussteigen, dann ist dies möglich, wenn der Vermieter dem zustimmt und dies in dem alten, neuen Mietvertrag so ändert. Es werden dann die neuen Mieter im Vertrag benannt. Ist dies nicht geschehen, so sind A, B, C, D Hauptmieter und E, F, G, H Untermieter. Es liegt dann ein Mietvertrag vor, zwischen den Hauptmietern und den Untermietern. Für evtl. Schönheitsreparaturen sind A, B, C, D als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter zuständig. E, F, G, H Untermieter haben keine vertragliche Bindung an den Vermieter. Die Kündigung ist schriftlich zwischen Hauptmieter und Untermieter vorzunehmen. Was diese bezüglich der Schönheitsreparaturen vereinbart haben, ist nicht bekannt. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate für einen Vermieter 6 Monate. Dies gilt auch für den Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. |
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#3
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AW: wg ohne mietvertrag?!
danke für die schnelle antwort/hilfe...
![]() leider sind die mieter (A,B,C,D) den jetzigen "mietern" (E,F,G,H) nicht bekannt. nicht namentlich geschweigedenn der aufentteilsort.es gab mehrere mieterwechsel in der zwischenzeit,aus E,F,G,H wurden I,J,K,L und aus denen M.N.O.P usw. ( ich habe dies vorher nicht erwähnt, weil ich die frage eigentlich "kurz" halten wollte). wie können die "mieter" E, F, G und H jetzt die wohnung aufgeben bzw. kündigen? sind sie jetzt Hausbesetzer? |
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#4
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AW: wg ohne mietvertrag?!
Mieter sind die, die im Mietvertrag stehen. Dies sind nach Ihrer Auskunft A bis D.
E, F, G, H sind keine Hausbesetzer, es sind Untermieter. ![]() Da hier viel durcheinander gelaufen ist, sollte man mit dem Vermieter einigen. ![]() |
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#5
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AW: wg ohne mietvertrag?!
danke schön...
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#6
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AW: wg ohne mietvertrag?!
Ich glaube das hätte auch leichter geregelt werden können. Ich habe 2 Jahre in einer 3er-WG gewohnt, wo es einen Hauptmieter gab und 2 Untermieter. Der Hauptmieter hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter und die Untermieter bekommen immer einen eigenen Untermietvertrag (zwischen Ihnen und dem Hauptmieter). Wenn Untermieter ausziehen, bekommen die neuen jeweils einen neuen Untermietvertrag. Wenn der Hauptmieter irgendwan ausziehen sollte, muss halt ein Untermieter, der noch länger vor hat in der Wonung zu wohnen einen neuen Mietvertrag mit dem Hauptmieter abschließen und die anderen Untermieter bekommen einen neuen Untermietvertrag. So ist es doch üblich in WG's, nehme ich an.
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#7
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AW: wg ohne mietvertrag?!
So kann es gehen, wenn die Kündigungen Hauptmieter zum Vermieter und Untermieter zu Hauptmieter eingehalten wird!
Hier waren es 4 Hauptmieter und keiner hat gekündigt. Eine schriftliche Form der Kündigung ist erforderlich. Der Mietvertrag besteht weiter. Es können auch nur alle 4 Hauptmieter kündigen, oder der Vermieter bzw die anderen Hauptmieter lassen sich auf eine Einzelkündigung ein. Die Untermieter bleiben Untermieter und müssten vom Hauptmieter ebenfalls schriftlich gekündigt werden. Es sind div. Dinge bei dieser Konstellation zu berücksichtigen. |
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