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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 15.06.2010, 17:59
lene02 lene02 ist offline
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Registriert seit: 15.06.2010
Beiträge: 1
lene02 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
WG: Kein Mietvertrag, nur mündliche Absprache zwecks Kündigungsfrist

Angenommen Frau A. ist in Untermiete bei Herrn B. Es besteht kein Mietvertrag, aber Herr B. hat seiner Untermieterin mündlich gesagt, sie solle, für den Fall, dass sie ausziehen möchte, ihm, dem Herrn B. vier Wochen vorher Bescheid geben. Frau A. tut dies auch, über vier Wochen vorher, aber Herr B. kümmert sich nicht intensiv genug um einen Nachmieter. Es handelt sich hier wohlgemerkt um eine WG. Ist Frau A. gesetzlich dazu verpflichtet, dennoch drei weitere Monate Miete zu bezahlen, obwohl vier Wochen Kündigungsfrist (leider nur mündlich) ausgemacht waren?
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  #2  
Alt 15.06.2010, 19:03
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: WG: Kein Mietvertrag, nur mündliche Absprache zwecks Kündigungsfrist

Auch mündlich geschlossene Verträge sind Mietverträge.
Die Kündigung ist nur schriftlich wirksam, BGB § 568.

Kündigungsfristen s. BGB § 573d Abs. 1, 2.

Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Wenn dies vereinbart worden ist, evtl. ist ein Zeuge vorhanden, und die schriftliche Kündigung vorliegt, dann ist es egal ob der Hauptmieter weiter vermietet oder nicht.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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