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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 13.03.2010, 12:18
semiramis semiramis ist offline
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semiramis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Hallo zusammen,

ein ähnliches Thema wurde zwar kürzlich diskutiert, jedoch unterscheidet sich mein Fall in wenigen Punkten, daher führe ich ihn kurz auf, um die Sachverhalte nicht zu vermischen:

- A-F bewohnen gemeinsam eine Wohnung.
Bevor sie dort wohnten, war der Mieterwechsel enorm schnell. Immer wieder zog einer aus und fand einen Nachmieter.
Hinzu kommt, dass das Haus kurze Zeit unter Zwangsverwaltung stand und auch durch die Hände verschiedener Verwaltungen ging. Die jetzige Hausverwaltung ist nun bekannt. Diese hat nur Kopien der Personalausweise, es wurde weiterhin kein schrftl. Vertrag aufgesetzt.
- Keiner von A-F ist Hauptmieter, niemand hat einen Mietvertrag (evtl ehemalige Hauptmieter sind A-F nicht bekannt).
-Jedoch zahlt jeder pünktlich Miete und zwar an den ein Mietkonto verwaltenden B (Mitbewohner, auch ohne Mietvertrag).
- Nun wollen A, C und D ausziehen.
- A, C und D wohnen nicht ganz ein Jahr in der Wohnung.

Welche Pflichten haben A,C und D gegenüber der Verwaltung, bzw. gegenüber den Mitbewohnern? Welche Kündigungsfrist gilt und wem gegenüber muss sie eingehalten werden?
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  #2  
Alt 13.03.2010, 14:34
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
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AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Verzwickt!
Es kann keine Aussage getroffen werden, wer, wie, welches Mietverhältnis hat.

Wurden einzelne Zimmer vermietet, oder war es ein Hauptmieter und der Hauptmieter hat untervermietet? (Kann nicht geklärt werden.)

Mieter ist der, der zuerst in die Wohnung eingezogen ist. Dies können auch mehrere Mieter sein. Mietverträge können mündlich geschlossen werden. Es könnte durchaus möglich sein, dass der erste Mieter, wenn er nicht schriftlich gekündigt hat Mieter ist und alle anderen Untermieter.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, der Gesetzgeber schreibt es vor, BGB.

Der Vermieter kann behaupten, es wurden einzelne Zimmer vermietet. Dann sind alle gegenüber dem Vermieter Hauptmieter für dieses Zimmer. Jeder kann schriftlich sein Zimmer gegenüber dem Vermieter kündigen

Vermutlich wird er alle als Hauptmieter nehmen, dann hat er die Möglichkeit die Miete von irgendeinem, wenn nicht bezahlt wird, einzuklagen. Hierbei kann ein Mieter nicht aus dem Mietvertrag ausscheren. Es können nur alle kündigen!

Ich würde dem Vermieter den Auszug mitteilen.
Die Kündigung ist grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Dies wäre doch der sicherste Weg um nicht später in Regress genommen zu werden.

Dass Vermieter oder Verwalter gewechselt haben spielt keine Rolle. Mieter werden mitgekauft, und der alte, auch mündliche Mietvertrag gilt weiter.
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  #3  
Alt 13.03.2010, 15:02
semiramis semiramis ist offline
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semiramis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Vielen herzlichen Dank für die Antwort!

Spielt es dabei eine Rolle, wie lange A, C und D dort wohnten?
Ich spiele auf §550 BGB an. Welche Frist ist gegeben, wenn die Bewohner nicht ganz ein Jahr dort wohnhaft sind?
Müssen sie die dreimonatige Kündigungsfrist wahren?
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  #4  
Alt 14.03.2010, 11:04
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
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AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Es gilt die 3 monatige Kündigungsfrist.
Bei BGB § 550 kommt es m. E. auf den ersten Satz an:
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen....
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  #5  
Alt 14.03.2010, 14:48
semiramis semiramis ist offline
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semiramis befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Ich meine, wenn der Mietvertrag erst nach einer Wohndauer von über einem Jahr unbefristet gilt, welche Form hat er denn dann vorher und was zieht das nach sich?
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  #6  
Alt 14.03.2010, 15:40
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AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Zeitmietverträge müssen in Schriftform abgeschlossen werden wenn die Vertragsdauer ein Jahr überschreitet. Nach BGB § 126 besteht die schriftliche Form.
Geschieht dies nicht besteht Kündigungsausschluss für ein Jahr. Danach ist es ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, BGB § 550.
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  #7  
Alt 14.03.2010, 19:20
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AW: WG: kein Hauptmieter, kein Mietvertrag

Was evtl. noch wichtig ist, Bei mündlichen Mietverträgen zählt das BGB.
Hiermit ist der Vermieter verpflichtet Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Der Vermieter ist demnach verpflichtet, zu renovieren - tapezieren, malern usw..
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kein hauptmieter, kein mietvertrag, kündigungsfrist, wohngemeinschaft


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