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#1
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Hallo!
Es geht um den Ansatz von Werbungskosten beim Halbeinkünfteverfahren. Unter AZ 7K 46/06 hat das Niedersäschsische Finanzgericht den nur hälftigen Abzug nicht als verfassungswidrig angesehen. Dagegen wurde Revision beim BFH eingelegt. WEISS EINER DAS AKTENZEICHEN???? ![]() |