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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Zu wenig Larm-Dammung ein Grund fur fruhere Kundigung des Vertrags?
Hallo! Als ich in meine neue Wohnung einzog, gab es noch Renovierungsarbeiten uber mir, und laut Mietvertrag konnte ich wegen den Bauarbeiten keine Mietminderung beantragen. Jetzt sind die Arbeiten beendet und ein neuer Mieter ist uber mir eingezogen. Ich weiss nicht ob es am (Alt)Bau liegt oder nicht, aber ich hore die Nachbarn, die jetzt uber mir wohnen sehr stark. Wenn sie durch die Wohnung laufen vibriert meine Wohnung auch. Das ist fur mich unerwartet und nicht vertraglich. Ich muss unbedingt umziehen. Ist das ein Grund den Mietvertrag fruher zu kundigen? Danke!
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#2
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AW: Zu wenig Larm-Dammung ein Grund fur fruhere Kundigung des Vertrags?
Nein, es gilt die 3 monatige Kündigungsfrist!
Es ist ein Altbau und dort sind diese Schwingungen fast normal anzusehen. Auch wird der technisch Stand bei Errichtung des Baus zugrunde gelegt. Wurden jedoch die Geschossdecken verändert, weil ein Dachboden zur Wohnung ausgebaut worden ist, dann gilt heutige DIN.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| altbau, kundigung, larm |
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