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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Frau und Mann leben vor Eheschliessung in getrennten Wohnungen.
Nach Eheschliessung zieht sie in die Wohnung des Mannes, wird auf Wunsch des Mannes Hausfrau, hat kein Einkommen mehr und auch keine Ersparnisse. Die Frau besitz eine Spülmaschine mit 60 cm Breite, kann diese aber auf Grund räumlicher Beschaffenheiten der Wohnung des Mannes leider nicht mitnehmen, gibt diese also weg. In die Küche des Mannes passt nur eine 45 cm breite Maschine. Da die Frau auf Grund einer akuten Putzmittelallergie auf eine Spülmaschine „angewiesen“ ist und die Frau keineswegs auf eine Spülmaschine verzichten möchte, kauft der Ehemann eine 45 cm-Maschine. Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine? 1.Der Frau, weil die neue Maschine quasi Ersatz für die nicht passende ist? 2. Oder dem Mann, weil er sie bezahlt hat? |
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#2
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Hallo,
ein Hausratsgegenstand kann 1. Alleineigentum eines Ehegatten sein 2. Beiden Ehegatten gemeinsam gehören 3. Eigentum eines Dritten sein , z.B. Schwiegereltern, Versandhaus usw. . Grundsätzlich wird vermutet, dass w ä h r e n d der Ehe angeschaffte Gegenstände im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehen, § 8 Abs. 2 Hausratsverordnung. Behauptet einer der Ehegatten, ein Hausratsgegenstand sei allein sein Eigentum, so muss er dies ( wenn darüber Streit besteht ) beweisen. Regelmäßig dürfte dies einfach sein bei Gegenständen, die seinem persönlichen Gebrauch dienen wie z.B. seiner Kleidung, seinem Schmuck, seinen Hobbysachen usw. Diese Gegenstände gehören ohnehin nicht zum Hausrat. Schwieriger ist es aber bei Gegenständen, die dem gemeinsamen Haushalt gedient haben. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, wer den Gegenstand gekauft und bezahlt hat. Hat z.B. der alleinverdienende Ehemann einen Kühlschrank gekauft und bezahlt und in die gemeinsame Wohnung gestellt, wo er dann gemeinsam benutzt wurde, so handelt es sich i.d.R. um gemeinsames Eigentum beider Eheleute. Alleineigentum wird nur dann vorliegen, wenn ein Ehegatte den Gegenstand ganz allein für sich erworben hat. In diesem Fall ist eine Mitbenutzung durch den anderen Ehegatten unschädlich. Hat ein Ehegatte z.B. für sich eine hochwertige Hifi-Anlage gekauft, weil er Musikliebhaber ist, so ist diese auch dann sein alleiniges Eigentum, wenn der andere Ehegatte gelegentlich auch mal die Anlage benutzen darf. Als Faustregel lässt sich aufstellen: Gegenstände, die für den angemessenen Lebensbedarf der Familie angeschafft werden, sind gemeinsames Eigentum, während Luxusgegenstände Alleineigentum desjenigen Ehegatten sind, der sie angeschafft hat. Der Esstisch ist also gemeinsamer Hausrat, während die antike Vitrine im Zweifel Alleineigentum des Ehegatten ist, der sie angeschafft hat. Steht fest, dass einem Ehegatten ein Hausratsgegenstand allein gehörte, so gehört auch eine während er Ehe erworbene Neuanschaffung diesem Ehegatten. Beispiel: der Ehemann brachte eine Tiefkühltruhe m i t in die Ehe. Im Laufe der Zeit ging die Truhe kaputt, es wurde eine neue angeschafft. Auch die neue Truhe gehört dem Ehemann, und zwar unabhängig davon, wer sie bezahlt hat. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
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#3
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Im vorliegenden Fall heisst das also, dass besagte Spülmaschine Alleineigentum der Frau ist? Hab ich das richtig verstanden? |
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#4
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Hallo,
nein, dass haben Sie nicht richtig verstanden, daher bitte nochmals lesen. Freundliche Grüsse Betroffener |
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#5
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Zitat:
D.h. also, sie gehört beiden zu gleichen Teilen?! Der Mann kann, muss sie ihr aber nicht bei häuslicher Trennung geben?! LG rahola |
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#6
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Hallo,
der Mann hat auf seinen Namen eine Wohnung angemietet und bei Einzug auf seine Kosten eine Spülmaschine gekauft, die er in die Wohnung eingebaut hat. Damit ist diese Spülmaschine Eigentum des Mannes. Die Frau ist erst nach Eheschließung in die vom Mann bereits vor der Heirat angemietete Wohnung gezogen. Irgendwann ging die vom Mann gekaufte Spülmaschine kaputt und musste ersetzt werden. Die neue Maschine ist daher als Ersatzbeschaffung anzusehen. Ungeachtet dessen kann man selbst, wenn man diese Meinung nicht voll umfänglich teilt nur zu der Auffassung gelangen, dass die Spülmaschine maximal dem Mann und der Frau gehört, keinesfalls jedoch alleine der Frau. Der Mann muss daher der Frau die Spülmaschine keinesfalls überlassen. Warum auch sollte er dies tun? Freundliche Grüsse Betroffener |
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#7
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Zitat:
Das haben Sie völlig mißverstanden!!!! Der Mann hatte vor Eheschließung und Einzug der Ehefrau GAR KEINE Spülmaschine !!!!! Hier nochmal und noch etwas genauer und diesmal bitte sorgfältig lesen: Die Frau hatte, eine Spülmaschine, als sie heiratet und hätte diese auch auf jeden Fall mit in die Wohnung des Mannes genommen, doch die Maschine passte nicht in die Standartküche, weil sie zu breit war. Die Spülmaschine der Frau war 60 cm breit, es passte aber nur eine 45 cm breite Maschine. Sie musste ihre Spülmaschine also weggeben. Da die Frau an einer akuten Putzmittelallergie (Kontaktdematitis) leidet, möchte Sie aber wieder eine Spülmaschine haben, damit Ihre Hände vom Abwaschwasser verschont bleiben. Und es wird während der Ehe eine 45 cm-Maschine gekauft! Noch ein paar Daten und in Kurzfassung: Eheschließung Mitte Februar, zu dem Zeitpunkt ist die Frau noch im Besitz ihrer Spülmaschine!!!! Entgültiger Einzug in die Wohnung des Ehemannes Ende März!!! (ohne Spülmaschine, weil die nicht paßt!) |
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#8
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Hallo,
die Ausführungen ändern nichts am Ergebnis. Die Frau hat keinen alleinigen Anspruch auf die Spülmaschine. Wenn überhaupt, dann nur einen hälftigen. Damit dürfte sich das Problem gelöst haben. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
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#9
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AW: Wem gehört bei Trennung die Spülmaschine?
Zitat:
Muss das halt deren Anwalt und/ oder Gericht klären. |
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Dieser Beitrag wurde von Wolf gelöscht.
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