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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 01.07.2011, 12:14
Witti Witti ist offline
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Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 1
Witti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Wem gehört die Regenrinne?

Wir wohnen in einem Reihenhaus Baujahr 1980 gebraucht gekauft. Eine Teilungserklärung liegt nicht vor. Es sind Giebelreihenhäuser, sodass rechts
und links zwichen den Häusern eine Regenrinne liegt, die von den anliegenden
Häusern gemeinsam benutzt werden. Die Häuser sind auch ca1,5 Meter ver-
setzt. Das vorspringende Haus hat an der Eingangsseite das Regenfallrohr.
Jetzt ist eine Regenrinne zwischen den Häusern undicht und es stellt sich dei
Frage wer trägt die Reparaturkosten.
Es wäre Nett wenn jemand die Lösung für mich hat
Danke im voraus
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  #2  
Alt 01.07.2011, 18:57
Wahrsager Wahrsager ist gerade online
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wem gehört die Regenrinne?

Die Darstellung ist noch unpräzise! Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Sind es einzelne, selbständige Grundstücke auf dem ein Haus steht, dann gehört die Regenrinne dem Eigentümer des Grundstücks. Der Nachbar kann jedoch eine Grunddienstbarkeit oder Baulast für die Regenrinne haben. Dann müssen beide für die Regenrinne aufkommen.

Ist es ein großen Grundstück, auf dem die Reihenhäuser stehen, dann ist es eine Wohnungseigentumsgesellschaft. Dann muss es auch eine Teilungserklärung geben. In der kann geregelt sein, wer für die Regenrinne verantwortlich ist. Steht nichts in der Teilungserklärung sind alle Miteigentümer des Grundstücks für die Regenrinne verantwortlich.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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