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#1
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Wir wohnen in einem Reihenhaus Baujahr 1980 gebraucht gekauft. Eine Teilungserklärung liegt nicht vor. Es sind Giebelreihenhäuser, sodass rechts
und links zwichen den Häusern eine Regenrinne liegt, die von den anliegenden Häusern gemeinsam benutzt werden. Die Häuser sind auch ca1,5 Meter ver- setzt. Das vorspringende Haus hat an der Eingangsseite das Regenfallrohr. Jetzt ist eine Regenrinne zwischen den Häusern undicht und es stellt sich dei Frage wer trägt die Reparaturkosten. Es wäre Nett wenn jemand die Lösung für mich hat Danke im voraus |
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#2
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AW: Wem gehört die Regenrinne?
Die Darstellung ist noch unpräzise! Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Sind es einzelne, selbständige Grundstücke auf dem ein Haus steht, dann gehört die Regenrinne dem Eigentümer des Grundstücks. Der Nachbar kann jedoch eine Grunddienstbarkeit oder Baulast für die Regenrinne haben. Dann müssen beide für die Regenrinne aufkommen. Ist es ein großen Grundstück, auf dem die Reihenhäuser stehen, dann ist es eine Wohnungseigentumsgesellschaft. Dann muss es auch eine Teilungserklärung geben. In der kann geregelt sein, wer für die Regenrinne verantwortlich ist. Steht nichts in der Teilungserklärung sind alle Miteigentümer des Grundstücks für die Regenrinne verantwortlich.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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