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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo zusammen,
mal angenommen in der Stadt M steht ein Hotel. Dieses ist von der Hotelkette X gepachtet worden. In diesem Hotel gibt es einen weiteren Mieter, die Textilfirma Y. Da die Textilfirma keine eigene Stromleitung besitzt benutzt sie den Strom des Hotels mit. Wieviel das genau ist lässt sich anhand der Stromabrechnung leicht durch die Zählernr. belegen. Darf das Hotel diesem weiteren Hotelmieter den Strom in Rechnung stellen? Und wenn ja, wo steht das? ![]() LG sasa |
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#2
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AW: Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel
Es steht in den AGB der Versorger.
Wenn es nur durch hohen Aufwand zu realisieren ist, dann können über einen Unterzähler, der geeicht sein muss, die Kosten weiter verrechnet werden. Der Hauptabnehmer darf jedoch keinen Cent verdienen. |
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#3
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Mal angenommen in den AGBs steht man darf den Strom nicht an Dritte weitereleiten, dann fragt man sich doch, wie ein Vermieter Allgemeinstrom seinen Mietern in Rechnung stellen kann.
Wenn die im Hotel vorhandenen Zähler von den Stadtwerken kämen, wäre es dann zulässig die entsprechenden Werte aus der Abrechnung weiterzubelasten? (ohne daran zu verdienen natürlich) |
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#4
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AW: Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel
Mal angenommen, es steht doch etwas in den AGB´s. Haben Sie nachgeschaut.
Was macht ein Hauptmieter, der eine Untervermietung mach, er schätzt den Strom oder er setzt einen Zwischenzähler. Wenn der Versorger einen Zähler setzt, dann kann er direkt abrechnen. Der Hauptmieter darf keinen Strom verkaufen um Gewinn zu erzielen. |