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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 01.09.2008, 13:48
sasa sasa ist offline
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sasa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel

Hallo zusammen,

mal angenommen in der Stadt M steht ein Hotel. Dieses ist von der Hotelkette X gepachtet worden. In diesem Hotel gibt es einen weiteren Mieter, die Textilfirma Y. Da die Textilfirma keine eigene Stromleitung besitzt benutzt sie den Strom des Hotels mit. Wieviel das genau ist lässt sich anhand der Stromabrechnung leicht durch die Zählernr. belegen.

Darf das Hotel diesem weiteren Hotelmieter den Strom in Rechnung stellen? Und wenn ja, wo steht das?

LG
sasa
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  #2  
Alt 01.09.2008, 14:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel

Es steht in den AGB der Versorger.
Wenn es nur durch hohen Aufwand zu realisieren ist, dann können über einen Unterzähler, der geeicht sein muss, die Kosten weiter verrechnet werden. Der Hauptabnehmer darf jedoch keinen Cent verdienen.
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  #3  
Alt 02.09.2008, 09:36
sasa sasa ist offline
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sasa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln AW: Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel

Mal angenommen in den AGBs steht man darf den Strom nicht an Dritte weitereleiten, dann fragt man sich doch, wie ein Vermieter Allgemeinstrom seinen Mietern in Rechnung stellen kann.

Wenn die im Hotel vorhandenen Zähler von den Stadtwerken kämen, wäre es dann zulässig die entsprechenden Werte aus der Abrechnung weiterzubelasten? (ohne daran zu verdienen natürlich)
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  #4  
Alt 02.09.2008, 10:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Weiterbelastung von Strom an Gewerbemieter in Hotel

Mal angenommen, es steht doch etwas in den AGB´s. Haben Sie nachgeschaut.
Was macht ein Hauptmieter, der eine Untervermietung mach, er schätzt den Strom oder er setzt einen Zwischenzähler.
Wenn der Versorger einen Zähler setzt, dann kann er direkt abrechnen.
Der Hauptmieter darf keinen Strom verkaufen um Gewinn zu erzielen.
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