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#1
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Wegerechte?
Hallo,
Nachbar A. baut mit Baugenehmigung, die 1993 erteilt wurde, einen Schuppen/Garage auf die Grenze zu Nachbarn B.. Zwischen diesem Schuppen und dem nächsten Schuppen des B. sind ca. 1m. nun hat Nachbar B. der das Grundstück 2004 gekauft hatte dort Baumaterial gelagert. Jetzt kommt Nachbar A und verlangt dies zu entfernen damit der ungehindert um sein Haus bzw.Garage stolzieren kann. Im Grundbuch und anderweitige Abmachungen von Vorgängern des Nachbar B gibt es nicht. Das würde Wegerecht bedeuten, Oder? |
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#2
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AW: Wegerechte?
Auch für den Nachbar ist an der Grundstücksgrenze Schluss.
Weil einige sich nicht daran halten können, gibt es eine Einfriedung. |