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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 05.06.2009, 16:01
Bauer_X Bauer_X ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 2
Bauer_X befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Wegerecht wurde Bebaut

Hallo,

habe mal wieder eine frage an die experten in diesem forum.
zur vorgeschichte:

Habe das grundstück auf dem ich wohne 1993 erworben, mit einem wegerecht für meinen damahligen nachbarn A, was auch im kaufvertrag geschrieben stand
(...Grundstück mit wegerecht behaftet..) aber nicht wo oder wie es verläuft.
und im grundbuch war davon auch nichts zu finden???. Nun habe ich vom vorbesitzer C meines grundstücks erfahren das das wegerecht nur handschlaglich und mit einer zahlung von 200 mark ab geschlossen wurde für nachbar A und zu dieser zeit zog der frühere nachbar A auf dem grundstück meines vorbesitzers eine mauer mit der duldung meines vorbesitzer, zwischenzeitlich habe ich einen neuen nachbarn B bekommen, und dieser hat nun hinter dieser mauer eine schuppen errichtet auf meinem grundstück, und da man ja das wegerecht nicht einfach löschen kann habe ich dem bau eines nicht befestigten schuppens zugestimmt da ich noch nicht wuste das das wegegrecht nicht mehr exestent war.
nun hat meine neuer nachbar B aber diesen schuppen von innen masiv ausgebaut und nutzt diesen nun als werkstatt. aber nun benötige ich diese fläche selbst.

nun meine frage, kann ich meinen nachbarn von meinem grundstück werfen und seinen schuppen von ihm beräumen lassen und die mauer auch. so das die alte grundstücksgrenze wieder die flächen trennt

Dank im voraus
euer Bauer X
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  #2  
Alt 15.06.2009, 12:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wegerecht wurde Bebaut

E wird von „Mark“ geschrieben, dann war es bestimmt ehemalige DDR!

Ist das Wegerecht als Baulast eingetragen?
Anscheinend wird das Wegerecht nicht mehr benötigt, weil der Weg bebaut worden ist. Hiermit fällt auch die Nutzung des Grundstücksstreifens weg.
Für die Bebauung besteht keine Grundbucheintragung oder Baulast. Die Bebauung ist auf Ihren Grundstück und somit gehören die Mauer und die Bebauung Ihnen. Nach dem Sachenrecht ist beides fest mit dem Boden verbunden.
Den Nachbarn kündigen weil es sich um eine Leihe handelt. Entweder den Nachbarn auffordern, die Baulichkeiten abzureißen oder in Beschlag zu nehmen!!!!!
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