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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 10.12.2009, 17:07
turbotom007 turbotom007 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2008
Beiträge: 17
turbotom007 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln wegerecht steht im kaufvertrag aber nicht im grundbuch

hallo ich bräuchte mal wieder einen rat!!!!!!!

a kaufte vor 14 Jahren ein Haus, die grundstücke wurden geteilt und
im kaufvertrag wurde ein wegerecht für b eingeräumt.
b verkaufte den hinteren teil des grundstücks an c.

zwischen a und c gibt es immer wieder unstimmigkeiten .....

a stellte jetzt fest das das wegerecht gar nicht im grundbuch eingetragen wurde.
ist der kaufvertrag der mit b abgeschlossen bindend auch zwischen a und c in beziehung mit dem wegerecht

muß a das wegerecht weiter so dulden wie es im kaufvertrag steht
(wegerecht ist gar nicht weiter detaliert)oder muß es grundbuch stehen

oder kann man etwas machen damit mal ruhe einkehrt

vielen dank im voraus
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  #2  
Alt 11.12.2009, 12:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: wegerecht steht im kaufvertrag aber nicht im grundbuch

Es kann nur geklärt werden, wenn der gesamte Text des, der Kaufverträge vorliegen. Der Weg zu einer Beratung beim Notar ist notwendig.

Unkompliziert wäre die Eintragung zu vollziehen.

Steht im Kaufvertrag, dass A die Vereinbarung an den Käufer weitergeben muss, und dies ist vertraglich geschehen, dann gilt das Wegerecht weiter. Wurde dies versäumt, haftet B. Steht dort nichts, dann ist das Wegerecht weg.

Ein Käufer erwirbt gutgläubig, auch wenn Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeit herrschen. Im BGB könnten die §§ 873, 892, 893, 899, 925 zum Tragen kommen.

Fehlt der Zugang zum Grundstück, kann auch ein Notwegerecht bei Gericht beantragt werden.
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