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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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hallo ich bräuchte mal wieder einen rat!!!!!!!
a kaufte vor 14 Jahren ein Haus, die grundstücke wurden geteilt und im kaufvertrag wurde ein wegerecht für b eingeräumt. b verkaufte den hinteren teil des grundstücks an c. zwischen a und c gibt es immer wieder unstimmigkeiten ..... a stellte jetzt fest das das wegerecht gar nicht im grundbuch eingetragen wurde. ist der kaufvertrag der mit b abgeschlossen bindend auch zwischen a und c in beziehung mit dem wegerecht muß a das wegerecht weiter so dulden wie es im kaufvertrag steht (wegerecht ist gar nicht weiter detaliert)oder muß es grundbuch stehen oder kann man etwas machen damit mal ruhe einkehrt vielen dank im voraus |
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#2
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AW: wegerecht steht im kaufvertrag aber nicht im grundbuch
Es kann nur geklärt werden, wenn der gesamte Text des, der Kaufverträge vorliegen. Der Weg zu einer Beratung beim Notar ist notwendig.
Unkompliziert wäre die Eintragung zu vollziehen. Steht im Kaufvertrag, dass A die Vereinbarung an den Käufer weitergeben muss, und dies ist vertraglich geschehen, dann gilt das Wegerecht weiter. Wurde dies versäumt, haftet B. Steht dort nichts, dann ist das Wegerecht weg. Ein Käufer erwirbt gutgläubig, auch wenn Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeit herrschen. Im BGB könnten die §§ 873, 892, 893, 899, 925 zum Tragen kommen. Fehlt der Zugang zum Grundstück, kann auch ein Notwegerecht bei Gericht beantragt werden. |
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