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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #11  
Alt 17.09.2007, 19:46
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Hallo Gina,
die lage ist folgende: der weg ist insgesamt an der engsten steller so 3,20m.
die gebäude stehen nebeneinander der weg zwischen den gebäuden (eingang Kegelbahn geht hinten am gebäude per treppe nach oben).
Also wenn Besitzer des Hauses einen Zaun ziehen würde hätte der vpm Cafee noch ein eigenen weg von 1-1,5m je nach dem an welcher stelle man misst.

Es ist überhaubt nicht im Grundbuch eingetragen und es existiert auch nur die Baulast wegen den Abstand aus brandrechtlichen gründen. Die maße habe Besitzer des Hauses nicht daher sondern wenn von den grenzsteinen und Bauplan der gemeinde
Ich hoffe dies hat die lage etwas verdeutlicht
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  #12  
Alt 17.09.2007, 19:48
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

ergänzung der Hausbesitzer hat vom Csafeebesitzer gesagt bekommen, das der Lieferverkehr hinten an den eingang fahren muß um die ware direkt in die küche zu liefern- das kann doch nicht sein oder? es gibt ja schließlich sackkarren. und die können das doch dann damit auf deren weg nach hinten bringen
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  #13  
Alt 18.09.2007, 10:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Wenn der Nachbar kein Recht hat, muss ersehen, wie er beliefert wird.
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  #14  
Alt 19.09.2007, 09:15
Gina Gina ist offline
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Hier gibt es meines Erachtens einen baurechtlichen Haken. Jeder Betreiber eines Gewerbebetriebes muss a) Nachweise von Fluchtwege vorlegen und b) die Zuwegung zum Gewerbebetrieb ob zu Fuß, für den Lieferverkehr oder per PkW der Besucher nachweisen. Sonst gibt es keine baurechtliche Genehmigung und auch vom Ordnungsamt keine Gewerbeerlaubnis. Also muss nach meiner Auffassung hier irgend etwas sowohl dem Ordnungsamt als auch dem Bauamt nachgewiesen worden sein. Dies kann dann natürlich privatrechlich vor Genehmigung zum Betrieb eines Kaffees zwischen Hausbesitzer und Kaffeebesitzer geregelt worden sein. Also auch mal in die Akten beim Bauamt sehen. Wenn hier nun ein Zaun gezogen werden soll und damit ggf. Rechte des Kaffeebesitzers beeinträchtigt werden, kann das ggf. zum Entzug der Gewerbeerlaubnis führen und dann hätte ggf. Kaffeebesitzer gegen Hausbesitzer einen Anspruch auf Regreß. Bitte alles klären und ggf. Anwalt einschalten.
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  #15  
Alt 20.09.2007, 13:08
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Hallo Gina,

hm versteh ich nicht so ganz, denn:

1. Die treppe von der kegelbahn ist auch nur 1m, so wie der verbleibende Weg
2. Die Liferanten können mit Sackkarre immer noch die Wahre nach hinten bringen.
3. Hat er näher an die Grenze gebau, wie in meiner Baulast eingetragen, und nicht ich. Hätte er sich daran gehalten, wären 2m fluchtwegbreite da und nicht nur 1m.


Wie ich erfahren habe scheint es jemanden zu sein, der sich sein recht nimmt- er selber sagt auch er macht was er will und wenn keiner klagt wird es zum gewohnheitsrecht.
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  #16  
Alt 20.09.2007, 14:56
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wegerecht/Nutzungsrecht

Hm ich glaubeich Hausbesitzer A sollte bald was machen.
Ein LKW ist vorne am Haus gegen die Dach-Regenrinne gefahren und nun ist sie dort gut eingedellt und die kompletten 10m dachrinne so 2-3cm nach hinten geschoben und auch Halter aufgebogen/herausgerissen.

Der Fahrer, dem es passiert ist hatte natürlich nichts gesagt und ist verduftet!
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