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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo Ihr
die bestimmt mehr Ahnung haben als ich in diesem Thema, folgendes Problem: Grundstücksbesitzer A hat ein Wegerecht an Nachbar B ausgesprochen und dieses um Grundbuch eintragen lassen, da das Nachbargrundstück zu klein war um mit dem Pferdefuhrwerk zur Scheune zu kommen, Nun wurde das Grundstück von Besitzer A an Neubesitzer C verkauft und Nachbar B hat das Grund an D verkauft, jetzt die frage im alten Grundbuchauszug von A stand das Wegerecht noch drin, aber in neuem Grundbuchauszug von C steht es nicht mehr, frage ist, ist das Wegerecht noch Rechtskräftig oder nicht oder haben die es vergessen einzutragen oder wurde es gelöscht? und kann man als " C " auch einen Grundbuchauszug von " D " bekommen um einzusehen ob es dort eventuell auch drin steht? Besten DANK im Voraus Bauer_X |
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#2
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AW: Wegerecht im Grundbuchauszug
Es werden doch nur die Eigentümer umgeschrieben. Der Rest bleibt doch bestehen. Eine Grundschuld kann nur vom Herrschenden zur Löschung freigegeben werden.
Ausnahmen: War die Grundschuld auf den Namen des B bestellt? Wenn B nun nicht mehr Eigentümer ist, dann entfällt diese auch. Es kann auch sein, dass die Grundschuld wegen des Pferdefuhrwerks im Zusammenhang mit der Scheune entstanden ist. Entfällt dies, dann entfällt auch die Grundschuld. Oder wurden neue Grundbuchblätter angefertigt und man hat es vergessen? |