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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Wegerecht
Wenn ein allgemeines Geh- und Fahrtrecht über ein Grundstück geht darf dann der Eigentümer des Grundstücks ein Tor anbringen das verschlossen sein muss. Der Eigentümer würde dem Rechteinhaber das Halterecht zum Öffnen, das Anbringen einer Klingel und das Recht einräumen mittag und abend das Tor jeweils für eineinhalb stunden ganz geöffnete zu lassen.
Bei einem allegmeinen Geh- und Fahrtrecht für ein Einfamilienhaus ohne weitere regelungen und Absprachen ist dann doch max. ein großer PKW zum durchlassen? Das Grundstück ist auch noch anderweitig erreichbar und hat an der Straße eine eigene Haustüre. Muss für jedes Geh-und Fahrtrecht eine Bewilligungsurkunde vorliegen oder kann das Fahrtrecht beim Nachbarn mit der gleichen Bewilligung beschrieben sein? |
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#2
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AW: Wegerecht
Ihre Fragen wurde teilweise schon beantwortet. Lesen sie doch bitte im Link nach!
http://www.arzinger.de/publikationen...ationen-16.pdf Siehe dort ----> 3. Tor zwischen Zufahrtsweg und Straße Ob es verschlossen sein muss, bestimmt der Dienende. Der Dienende kann verlangen, dass es verschlossen wird. Der Herrschende bekommt dann Schlüssel. Die Anzahl der Schlüssel sollte entsprechend einer Mietwohnung sein. 1. Eigentümer 2 Schlüssel. Jeder weitere dann 1 Schlüssel. Selbstverständlich kann der Herrschende eine Klingel anbringen. Dies gehört zum Wegerecht dazu, wenn der Zugang abgeschlossen wird. Auch das Fahrrecht, welches Fahrzeug dort fahren darf, wird im oben genanntem Link behandelt. Das Wegerecht hat schonend zu erfolgen! Es spielt keine Rolle, dass das Grundstück von der anderen Seite betreten werden kann. Es liegt eine Grunddienstbarkeit vor, die zur Löschung die Zustimmung des Herrschenden bedarf. Außer es ist eine Bedingung zur Auflösung genannt. Bei einer Baulast entscheidet das Bauamt zuerst, ob die Baulast gelöscht werden kann. Hier hat der Herrschende dann zu begründen, warum er diese noch benötigt. Zitat:
Das Fahrrecht besteht doch, warum soll beim Nachbarn mit der gleichen Bewilligung eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden? |
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#3
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AW: Wegerecht
Ich glaube das ich mich etwas unklar ausgedrückt habe.
Es wurde im Kaufvertrag ein Geh- und Fahrtrecht vereinbart, sagen wir A gewährt B ein Geh- und Fahrtrecht ( Wortlaut: Von der Straße bis in höhe der Nordostwand des Wohnhauses von A, entlang der Südöstlichen Grundstücksgrenze zu C wird ein drei meter breites Geh- und Fahrtrecht bewilligt), dieses wird auf grund der Vermessung auf das Grundstück C verlegt. Nun wurde vom Vermessungsamt in der Vermessungskarte aber auf dem Grundstück von A ein weiteres Geh - und Fahrtrecht für B eingezeichnet und in der Messungsanerkennung auch unterschrieben. Damit ist die Frage ob dies nun ein allgemeines Geh- und Fahrtrecht da die genaue Beschreibung ja nur bis zur Nordöstlichen Hauswand geht, das andere Geh-und Fahrtrecht aber nicht beschrieben ist. Nur auf der Vermessungskarte eingezeichnet ist. Ich weis das dies sehr durcheinander klingt, trotzdem hoffe ich das du eine Antwort geben kannst. Zur erklärung, das Grundstück A,B,C gehörten einmal alle dem selben Besitzer, aus B wurde A herausgemessen, C war immer eine eigene Flurnummer. Dann hat der Eigentümer erst B verkauft dann A und C. Nun ist A wieder verkauft worden. |
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#4
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AW: Wegerecht
Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig verstanden!
![]() Es zählt der Grundbucheintrag. Wenn die amtliche Vermessungsstelle einen Fehler gemacht hat, dann weisen Sie dort auf den Fehler hin. Das Liegenschaftskataster ist eigentlich nur zur Planung wichtig und wenn es zu Streitigkeiten von Grenzverläufen kommt. |
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#5
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Das würde dann heißen das wenn eine dort genannte Vorurkunde nur auf das Geh und Fahrtrecht auf dem Nachbargrundstück bezug nimmt nicht für das andere Geh- und Fahrtrecht gilt, oder?
Daraus müsste man ja dann den schluss ziehen das ein Geh-und Fahrtrecht ohne weitere vereinbarungen ein ainfaches Geh-und Fhartrecht ist. Das bedeutet wiederum das bei einem Einfamilienhaus dann max. ein großer PKW fahren darf, oder? Was ist mit evtl. Absprachen der Vorbesitzer wenn diese nicht im Grundbuch eingetragen sind und auch in einem Kaufvertrag nicht erwähnt wurden. Danke nochmals für eine Antwort. ![]() |
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#6
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AW: Wegerecht
Zitat:
Dies wird auch nur in der dazugehörenden Grundbuchakte des Grundstücks eingetragen. Andere Grundstücke sind uninteressant. In der Grundbuchakte wird auf die Notarrolle hingewiesen und nicht der ganze Kaufvertrag wörtlich übernommen. Zitat:
Die technische Entwicklung kann bedeuten, dass auch mit Kleintransporter, Kleinbus oder VAN möglich sein kann. Siehe den Link des oben benannten Links. Anders ausgedrückt, die Grunddienstbarkeit bezieht sich auf die Nutzung des "herrschenden" Grundstücks zur Zeit der Grundschuldbestellung. Diese Nutzung kann sich ändern, wenn die Nutzung des „herrschenden“ Grundstücks sich geändert hat. Zitat:
Grunddienstbarkeiten beziehen sich normalerweise auf ein Grundstück und nicht auf Eigentümer. Hiermit ist sichergestellt, dass bei Eigentümerwechsel das Wegerecht nicht verloren gehen kann. |
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#7
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AW: Wegerecht
Es müsste also beim Einblick in das Grundbuch des jeweiligen Grundstücks alles ersichtlich sein was eine Einschränkung bedeutet. Wenn dort auf anfrage keine weiteren Unterlagen gezeigt werden gibt es auch keine, oder?
Was bedeutet Schikaneverbot, für beide Seiten, Wegeberechtigter und Grundstückseigentümer. Man findet nichts genaues. ![]() |
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#8
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AW: Wegerecht
Zitat:
![]() Zitat:
![]() http://www.lexexakt.de/glossar/schikaneverbot.html http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsmissbrauch.html |
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#9
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AW: Wegerecht
Das hat mit Fantasie durchgehen nichts zu tun, ich wollte unabhängig von den anderen fragen wissen was man darunter versteht.
Bei Geh- und Fahrtrecht heißt es auch immer schonende Nutzung. Was bedeutet das ( kann mir jemand ein Beispiel dafür nennen)? Versteht man zum Beispiel darunter das das nutzen eines Gehrechtes zum Vorteil des Wegerechtnutzers sein soll? Also z.B. wenn ein gehen über das Gehrecht ein weiterer weg ist als wenn man die eigene Haustüre ( an der man dann vorbei gehen muss) benutzen würde die an der Straßenseite liegt. Wenn man das Gehrecht benutzt müsste man z.B. an der Terrasse, allen Fensetern usw des Grundstücksbesitzers vorbei. Sobald ein nutzen für den weg da ist ist dies sicherlich unstrittig, aber wenn dies keinen nutzen bringt, sondern im gegenteil was ist dann? |
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#10
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AW: Wegerecht
Zitat:
§§ sind fast immer Auslegungssache, deshalb lassen Sie Ihre Fantasie spielen, mit was man den Nachbarn schikanieren kann ohne gegen das Recht zu verstoßen. Zitat:
Nicht alle Fremden dürfen mit dem Pkw dort hinüberfahren. Parken ist nicht erlaubt, wie auch be- und entladen. Ein Tor soll geschlossen werden und es bleibt immer offen stehen. Usw.. Zitat:
Zitat:
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