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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 30.06.2011, 17:29
Möhrchen Möhrchen ist offline
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Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 8
Möhrchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Wegbenutzung ohne Kostenbeteiligung ?

Hallo und guten Tag,
mich würde folgende Rechtslage interessieren:
A besitzt eine eigene Zufahrt (einfacher Schotterweg) zu seinem Haus.
Dieser Weg darf auch von Nachbar B, der vorher anliegt, uneingeschränkt und unentgeltlich genutzt werden. Nachbar B käme auch gar nicht anders an sein Haus, im Streitfall würde B sehr wahrscheinlich ein Notwegerecht bekommen.
Ein eingetragenes Wegerecht für Nachbar B besteht aber auch nicht. Eigentümer A hat ihm dies zwar schon mehrfach angeboten, Nachbar B ist sehr sparsam und scheut sich unverständlicher Weise vor den Kosten der Eintragung des Wegerechts.
Nun müsste der Weg aber dringend mal saniert werden. Eigentümer A hat Nachbar B dies schon bereits angedeutet. Nachbar B weist aber jegliche Beteiligung an den Kosten von sich Was nun ??
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  #2  
Alt 30.06.2011, 18:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Wegbenutzung ohne Kostenbeteiligung ?

Bevor etwas gemacht wird, sollte im Baulastenverzeichnis nachgeschaut werden, ob eine Baulast eingetragen ist. Wenn ja, dann haben Sie gegenüber dem Nachbarn kein Recht etwas zu fordern. Eine Baulast gilt nur gegenüber dem Bauamt.

Die einfachste Art ist, man verbietet den Nachbarn den Weg zu nutzen. Sturheit, wenn ihm schon eine Grunddienstbarkeit angeboten wird, muss bestraft werden!

Besteht weder eine Baulast oder Grunddienstbarkeit, dann kann er ein Notwegerecht bei Gericht beantragen. Dies bekommt er, wenn er sich die Zuwegung nicht selbst verbaut hat.
Ob er ein Fahrrecht bekommt, hängt von einigen Faktoren ab und ist fraglich.
Für das Notwegerecht muss er eine Rente bezahlen. Er muss sich dann auch für den Ausbau, der Instandhaltung an den Kosten beteiligen.

Besteht eine Grunddienstbarkeit, den Weg zu benutzen, hat er sich an den Kosten zu beteiligen.
Der BGH hat sich hiermit auch mehrmals befasst.

http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1020/1.html
http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv....784&suchworte=

http://www.dnoti.de/topact/top0551.htm
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 30.06.2011, 21:22
Möhrchen Möhrchen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 8
Möhrchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Wegbenutzung ohne Kostenbeteiligung ?

Danke Wahrsager, meine Frage ist hiermit beantwortet
Es besteht weder eine Baulast noch eine Grunddienstbarkeit, bisher alles nur guter Wille des Eigentümers.
Wenn ich es also richtig verstanden habe, ist es folgendermaßen:
-Notwegerecht -> Rente -> Beteiligung an den Kosten
-Wegerecht (dass der Eigentümer unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr so einfach bewilligen würde) -> Beteilung an den Kosten
Also egal wie, immer Beteiligung an den Kosten - alles andere wäre ja auch ungerecht. Aber was ist heute schon gerecht ....
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