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  #1  
Alt 20.07.2007, 11:04
Wagner001 Wagner001 ist offline
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Beiträge: 5
Wagner001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
ZUM WEG (Wohnungseigentümergesetz)

Hallo,
eine WEG hat die hecke und xden alten Zaum um das Grundstück entfernt und nun muss der garten etwas umgestaltet werden. Dies kostet natürlich auch geld, weil man ja einen Gärtner kommen lassen will, welcher Tipps gibt usw. 7 der 9 Eigentümer wohnen im Haus und da ist es recht einfach sich zu treffen und alles zu besprechen. 2 wohnen nicht da, haben vermietet. Der Verwalter meint nach Auskunft 1 Eigentümerin, welche mit ihm telefoniert hat, dass wir das doch im haus besprechen und etnscheiden sollten und das geld dafür aus den Rücklagen entnehmen. Aber muss das nicht alles doch seinen geregelten Gang gehen mit Einladung, Protokoll über Beschlussfassung usw. damit die Eigentümer , welche nicht im Hause wohnen informiert sind, mitreden können und dann keine Möglichkeit haben, den Beschluss anzufechten, denn meiner Meinung nach ist das bei kostenpflichtigen Beschlüssen lt. WEG so.
Bitte rasch viele Antworten.

m f G
Wagner 001
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  #2  
Alt 20.07.2007, 20:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: ZUM WEG (Wohnungseigentümergesetz)

Der Zaun der das Grundstück einfriedet ist Gemeinschaftseigentum.
Nun müsste gesagt werden, warum der Zaun erneuert werden soll.
Ist er baufällig oder soll Kinder abhalten, dann kann der Verwalter diesen ohne Zustimmung der Miteigentümer erneuern lassen.

Der Garten, ist Gemeinschaftseigentum oder steht der im Sondernutzungsrecht.
Für letzteres konnte eine Regelung bestehen, dass der Sondernutzer für die ortsübliche Gestaltung verantwortlich ist.
Ist es Gemeinschaftseigentum, und alle Miteigentümer sind nicht greifbar, dann wird eine Eigentümerversammlung einberufen, Muss der Verwalter machen, und wenn diese abstimmen kann, wird über den Beschluss abgestimmt.
Nach der neuen WEG ist wohl ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Es liegen über das neue WEG noch wenig Infos vor

Wenn dies so nicht gewollt wird, dann kann ein Umlaufbeschluss gemacht werden. Es wird schriftlich jedem Miteigentümer zugeschickt und dieser kann dann abstimmen. Es muss gewartet werden, bis alle Zettel zurück sind.
Weiteres informiert der Verwalter.

Geändert von Wahrsager (20.07.2007 um 20:10 Uhr).
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