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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 04.03.2008, 10:21
Cerberus Cerberus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 49
Cerberus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
WEG Überdachung Stellplatz

Ich möchte meinen Stellplatz in unserer WEG (4 Wohneinheiten) gerne überdachen. Ich muss dabei auch 3 Betonfundamente auf dem Gemeinschaftseigentum betonieren und das Dach des Carports soll an der Hauswand befestigt werden.

Bevor ich nun eine Baugenehmigung versuche zu beantragen (geringer Grenzabstand) möchte ich die Zustimmung der WEG-Eigentümer einholen.

Die Fragen die sich für mich ergeben sind:

Reicht hier ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung oder ist eine einstimmiger Beschluss noch erforderlich?

Muss ggf. eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen?

Mir ist einfach wichtig dass wenn ich die Zustimmung habe, diese nicht später irgendwie widerrufen werden kann.
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  #2  
Alt 04.03.2008, 10:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: WEG Überdachung Stellplatz

Die Gemeinschaft muss zustimmen.
Es wird das Gebäude benutzt. Es ergibt sich ein anderes Erscheinungsbild.
Worauf hinzuweisen ist, es ist eine Baulichkeit die errichtet wird und diese kann dann Gemeinschaftseigentum werden. Dies geht aus dem Sachenrecht hervor, fest mit dem Boden verbunden. Es kann jedoch eine Vereinbarung getroffen werden, die dann auch in die Teilungserklärung eingetragen werden soll, dass dies nach § 95 BGB zum vorübergehenden Gebrauch aufgebaut wird.
Die Eintragung in die Teilungserklärung ist wichtig, da bei Eigentümerwechsel ein neuer Eigentümer den Abriss fordern kann. Was nicht in der Teilungserklärung steht muss er nicht akzeptieren! Schon wegen der Eintragung müssen alle zustimmen.

Geändert von Wahrsager (04.03.2008 um 11:00 Uhr).
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